Was ist die
Vergaberichtlinie
Auch bekannt als: Richtlinie 2014/24/EU, klassische Vergaberichtlinie, anskaffelsesdirektivet
Die Vergaberichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) ist das gemeinsame Regelwerk der EU dafür, wie öffentliche Auftraggeber Liefer-, Dienst- und Bauleistungen einkaufen. In Deutschland ist sie im GWB und in der Vergabeverordnung umgesetzt, und ihre Verfahrensregeln gelten für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Da alle EU- und EWR-Staaten auf derselben Richtlinie aufbauen, begegnen Sie überall in Europa denselben Grundregeln.
Wie funktioniert die Vergaberichtlinie?
Die Richtlinie wurde am 26. Februar 2014 erlassen und hat die Richtlinie 2004/18/EG abgelöst. Eine Richtlinie gilt nicht unmittelbar für Sie als Bieter. Jeder Staat setzt sie in nationales Recht um, und der Auftraggeber muss die nationalen Regeln anwenden. Die Richtlinie dient dann zu ihrer Auslegung, zusammen mit der Rechtsprechung des EuGH. In Deutschland gilt das reformierte Oberschwellenvergaberecht seit dem 18. April 2016.
Die Richtlinie hat zwei Schwesterrichtlinien:
- Richtlinie 2014/25/EU betrifft die Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Post und ist in der Sektorenverordnung umgesetzt.
- Richtlinie 2014/23/EU betrifft Konzessionen und ist im Konzessionsvergaberecht umgesetzt.
In der Praxis merken Sie die Richtlinie vor allem an der Bekanntmachung in TED, an der EEE als vorläufigem Nachweis, an Mindestfristen für Angebote und an der Informations- und Wartefrist vor dem Zuschlag. Die Wartefrist und die Regeln zur Unwirksamkeit eines Vertrags stammen aus der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in der durch die Richtlinie 2007/66/EG geänderten Fassung.
Jeder Staat hat sein eigenes Umsetzungsgesetz: Schweden das LOU, Dänemark das udbudsloven, Finnland das hankintalaki, und der EWR-Staat Norwegen das anskaffelsesloven mit der anskaffelsesforskriften. In der norwegischen Verordnung enthält Teil III die Richtlinienregeln, Teil II enthält nationale Regeln für Aufträge zwischen dem norwegischen nationalen Schwellenwert (1,3 Mio. NOK) und den EWR-Schwellenwerten.
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 eine einzige Verordnung vorgeschlagen, die alle drei Richtlinien ersetzen soll (COM(2026) 590, „Public Procurement Act“), doch der Vorschlag ist noch nicht beschlossen und würde frühestens zwei Jahre nach Annahme gelten.
Ein Beispiel: Ein deutscher IT-Dienstleister prüft eine Rahmenvereinbarung über Cloud-Betrieb für eine norwegische staatliche Behörde im Wert von 20 Mio. NOK. Der Wert liegt über dem EWR-Schwellenwert, also folgt das Verfahren Teil III der norwegischen Verordnung. Die Bekanntmachung erscheint auf dem norwegischen Portal Doffin und in TED. Der Bieter füllt die EEE aus, statt alle Bescheinigungen beizufügen, erhält eine Angebotsfrist, die nicht kürzer als das Minimum der Richtlinie ist, und weiß, dass der Vertrag erst nach Ablauf der Wartefrist unterschrieben werden darf. Das alles kennt er von der EU-weiten Vergabe in Deutschland, weil es aus derselben Richtlinie kommt.
Warum ist die Vergaberichtlinie für Bieter wichtig?
Weil die Regeln im ganzen EWR gleich sind, sind neue Märkte näher, als sie wirken. Sie erkennen die Verfahren, die EEE und die Fristen in Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland wieder. Wollen Sie wissen, welche Bescheinigungen ein anderes Land verwendet, schlagen Sie in e-Certis nach.
Die Richtlinie hilft auch, wenn Sie einen Fehler des Auftraggebers vermuten. Die Argumente in Nachprüfungsverfahren oberhalb der Schwellenwerte stützen sich oft auf den Wortlaut der Richtlinie und die Rechtsprechung des EuGH. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen, Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte zu finden und die Anforderungen und Fristen in den Vergabeunterlagen im Blick zu behalten.
Häufige Fragen
Gilt die Richtlinie unmittelbar für mein Unternehmen?
Nein. Die Richtlinie ist im GWB und in der VgV umgesetzt, und diese Regeln gelten. Die Richtlinie dient zu ihrer Auslegung.
Gilt die Richtlinie unterhalb der EU-Schwellenwerte?
Nein, die Verfahrensregeln nicht. Unterhalb der Schwellenwerte gelten nationale Regeln, in Deutschland vor allem das Haushaltsrecht mit UVgO und VOB/A Abschnitt 1.
Was passiert, wenn die neue EU-Verordnung kommt?
Vorerst nichts. Richtlinie, GWB und VgV gelten weiter, bis eine neue Verordnung beschlossen ist und angewendet wird. In Norwegen muss sie zudem in das EWR-Abkommen übernommen werden.
Kurz gesagt: Die Vergaberichtlinie ist das gemeinsame europäische Regelwerk hinter dem GWB und den Gesetzen der Nachbarländer. Wer sie kennt, kennt die Grundregeln für große öffentliche Aufträge im ganzen EWR.