Glossar/EU-weite Vergabe (Oberschwellenbereich)

Was ist die

EU-weite Vergabe (Oberschwellenbereich)

Auch bekannt als: Oberschwellenvergabe

Die EU-weite Vergabe betrifft öffentliche Aufträge, deren geschätzter Wert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, also den maßgeblichen Schwellenwert für die Anwendung des EU-Vergaberechts. In Deutschland wird dieser Bereich durch das GWB (Teil 4) und die VgV geregelt, die die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU in nationales Recht umsetzen. Aufträge im Oberschwellenbereich müssen auf TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht werden, damit Unternehmen aus dem gesamten EU/EWR-Raum teilnehmen können.

Wie funktioniert die EU-weite Vergabe?

Im Oberschwellenbereich stehen dem öffentlichen Auftraggeber mehrere formale Verfahrensarten zur Verfügung. Neben dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren kann der Auftraggeber wählen:

  • Verhandlungsverfahren (§ 17 VgV): Wenn der Bedarf ohne Anpassung verfügbarer Lösungen nicht gedeckt werden kann
  • Wettbewerblicher Dialog (§ 18 VgV): Für besonders komplexe Beschaffungen, bei denen der Auftraggeber die Anforderungen nicht allein definieren kann
  • Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV): Für die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen, die am Markt nicht verfügbar sind

Die Wahl der Verfahrensart ist in § 14 VgV geregelt. Die Voraussetzungen für Verhandlungsverfahren oder wettbewerblichen Dialog sind strenger als im Unterschwellenbereich.

Wesentliche Anforderungen

Der Oberschwellenbereich stellt unter anderem folgende Anforderungen:

Werkzeuge wie Cobrief benachrichtigen Unternehmen automatisch über neue EU-weite Bekanntmachungen, sodass relevante Möglichkeiten auf dem europäischen Markt frühzeitig erkannt werden.

Die EU-weite Vergabe stellt das höchste Anforderungsniveau im deutschen Vergaberecht und in der öffentlichen Beschaffung dar. Für Bieter bedeutet dies strengere Dokumentationspflichten, aber auch Zugang zu größeren Aufträgen und einem breiteren Wettbewerbsmarkt im gesamten EU/EWR-Raum.

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