Glossar/Hankintalaki

Was ist das

Hankintalaki

Auch bekannt als: finnisches Vergabegesetz, Gesetz über öffentliche Aufträge und Konzessionen, 1397/2016

Hankintalaki ist das finnische Gesetz über öffentliche Aufträge und Konzessionen (laki julkisista hankinnoista ja käyttöoikeussopimuksista, 1397/2016). Es legt fest, was finnische öffentliche Auftraggeber ausschreiben müssen, und Hilma ist die Plattform, auf der die Ausschreibungen veröffentlicht werden. Unternehmen aus der EU und dem EWR, also auch aus Deutschland, können sich zu denselben Bedingungen beteiligen wie finnische Bieter.

Wie funktioniert das Hankintalaki?

Das Gesetz ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Es setzt die Vergaberichtlinie (2014/24/EU) und die Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU) um und enthält zusätzlich eigene nationale Regeln für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Für die Sektoren (Wasser, Energie, Verkehr und Post) gilt ein eigenes Gesetz, 1398/2016. Anders als in Deutschland, wo das Unterschwellenrecht im Haushaltsrecht und in der UVgO geregelt ist, steht in Finnland beides in einem Gesetz.

Wie überall in der EU gibt es eine Treppe von Schwellenwerten. Die nationalen Schwellenwerte stehen in § 25 des Gesetzes, jeweils ohne MwSt.:

  • Liefer- und Dienstleistungen: 60.000 Euro
  • Bauleistungen: 150.000 Euro
  • Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen: 400.000 Euro
  • Andere besondere Dienstleistungen: 300.000 Euro
  • Konzessionen: 500.000 Euro

Unterhalb dieser Werte handelt es sich um eine pienhankinta (Kleinbeschaffung). Das Gesetz gilt dann nicht, der Auftraggeber muss aber seine eigenen Beschaffungsregeln einhalten. Oberhalb der nationalen Schwellenwerte gilt das Gesetz, und die Ausschreibung muss in Hilma erscheinen. Der Auftraggeber kann das Verfahren aber recht frei gestalten, solange er die Grundsätze wahrt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten die Verfahren der Richtlinie vollständig, und die Bekanntmachung wird an TED weitergeleitet.

Am 18. Juni 2026 ist eine Gesetzesänderung (HE 2/2026) in Kraft getreten, die das finnische Parlament am 10. Juni 2026 beschlossen hatte. Zwei Punkte sind für Bieter wichtig. Die Regeln zur Inhouse-Vergabe (sidosyksikkö) werden verschärft: Ab dem 1. Juli 2027 muss ein Auftraggeber mindestens 10 Prozent an einer Gesellschaft halten, um ohne Wettbewerb bei ihr einzukaufen. Bis zum 30. Juni 2027 dürfen bestehende Gesellschaften unabhängig von der Beteiligungshöhe genutzt werden. Und seit dem 1. Oktober 2026 muss der Auftraggeber ein offenes Verfahren oberhalb des EU-Schwellenwerts in der Regel aufheben und neu ausschreiben, wenn nur ein Angebot eingeht. Das geschieht höchstens einmal, und Ausnahmen gelten, wenn vorab eine Markterkundung durchgeführt oder der Auftrag in Lose aufgeteilt wurde. Die nationalen Schwellenwerte bleiben unverändert.

Nachprüfungsanträge gehen an das Marktgericht (markkinaoikeus). Die Frist ist kurz, in der Regel 14 Tage.

Ein Beispiel: Ein deutsches Beratungsunternehmen möchte ein Angebot für einen Analyseauftrag einer finnischen Gemeinde über 100.000 Euro abgeben. Das liegt über dem nationalen Schwellenwert, aber deutlich unter dem EU-Schwellenwert für subzentrale Auftraggeber (216.000 Euro). Die Ausschreibung erscheint deshalb in Hilma und nicht in TED, und die Gemeinde hat ein einfaches Verfahren mit nur einer Angebotsrunde gewählt. Das Unternehmen muss die Vergabeunterlagen genau lesen, weil die Gemeinde die Regeln selbst festgelegt hat.

Warum ist das Hankintalaki für Bieter wichtig?

Die Regeln wirken vertraut, weil sie auf derselben Richtlinie beruhen wie das deutsche GWB, die schwedische LOU, das dänische Udbudsloven und das norwegische Vergabegesetz. Der Unterschied liegt in den niedrigen nationalen Schwellenwerten und darin, wo veröffentlicht wird. Alle bekanntmachungspflichtigen finnischen Ausschreibungen stehen in Hilma, viele davon nur dort. In Norwegen übernimmt diese Rolle Doffin.

Die Sprache ist eine praktische Hürde, denn viele Unterlagen gibt es nur auf Finnisch. Die Eignung wird wie im übrigen EWR nachgewiesen, meist mit der EEE, und e-Certis zeigt, welche deutschen Nachweise den finnischen entsprechen. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen, den Überblick über relevante Ausschreibungen zu behalten und sie schnell zu bewerten.

Häufige Fragen

Können deutsche Unternehmen in Finnland Angebote abgeben?

Ja. Bieter aus der EU und dem EWR haben dieselben Rechte wie finnische Unternehmen, ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Muss das Angebot auf Finnisch sein?

Das entscheidet der Auftraggeber. Die Vergabeunterlagen nennen die zugelassenen Sprachen. Meist ist es Finnisch, manchmal werden auch Schwedisch oder Englisch akzeptiert.

Wo kann ich Rechtsschutz suchen?

Beim Marktgericht, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Entscheidung. Sie können den Auftraggeber auch bitten, seine Entscheidung selbst zu korrigieren (hankintaoikaisu).

Kurz gesagt: Das Hankintalaki ist das finnische Vergabegesetz. Es beruht auf denselben EU-Regeln wie das GWB, hat aber niedrige nationale Schwellenwerte, und alle bekanntmachungspflichtigen Ausschreibungen stehen in Hilma.

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