Was ist das
LOU
Auch bekannt als: lag (2016:1145) om offentlig upphandling, schwedisches Vergabegesetz
LOU (lag (2016:1145) om offentlig upphandling) ist das zentrale schwedische Gesetz für öffentliche Aufträge und damit das Gegenstück zum Vergaberecht im GWB. Es setzt die EU-Richtlinie 2014/24/EU um und enthält eigene schwedische Regeln für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wer sich bei einer schwedischen Kommune, Region oder Behörde bewirbt, hat es mit LOU zu tun.
Wie funktioniert LOU?
Wie in Deutschland hängen die Regeln vom geschätzten Auftragswert im Verhältnis zum Schwellenwert ab. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten die Vorgaben der Richtlinie vollständig. Darunter gelten die nationalen Regeln in den Kapiteln 19 und 19 a, mit einfacheren Verfahren wie dem «förenklat förfarande» (vereinfachtes Verfahren). Anders als in Deutschland steht der Unterschwellenbereich also im selben Gesetz, nicht in einer eigenen Ordnung wie der UVgO. Schwestergesetze sind LUF (2016:1146) für die Sektoren und LUK (2016:1147) für Konzessionen.
Die Wertgrenzen für 2026 und 2027 (netto):
- Unter 700.000 SEK: Der Auftraggeber darf direkt kaufen («direktupphandling»), vergleichbar mit einer Direktvergabe. Im LUF liegt die Grenze bei 1.200.000 SEK.
- Ab 700.000 SEK bis zum EU-Schwellenwert: Kapitel 19 gilt, und der Auftrag muss bekannt gemacht werden.
- Oberhalb des EU-Schwellenwerts: 1.589.140 SEK für zentrale Regierungsbehörden und 2.451.816 SEK für sonstige Auftraggeber (Liefer- und Dienstleistungen), entsprechend 140.000 € und 216.000 € in der Richtlinie, sowie 61.340.804 SEK für Bauleistungen. Die Bekanntmachung erscheint dann auch in Tenders Electronic Daily (TED).
Schweden hat keine zentrale nationale Plattform wie service.bund.de. Auftraggeber veröffentlichen ihre Bekanntmachungen in «registrerade annonsdatabaser», also Datenbanken, die von der schwedischen Wettbewerbsbehörde Konkurrensverket zugelassen und registriert sind. Die Liste der registrierten Datenbanken gibt es bei Konkurrensverket.
Upphandlingsmyndigheten berät und führt die Statistik, Konkurrensverket übt die Aufsicht aus. Vergabekammern gibt es nicht. Wer sich wehren will, beantragt beim Verwaltungsgericht (förvaltningsrätten) eine Nachprüfung («överprövning»). Das muss in der Regel während der «avtalsspärr» geschehen, dem schwedischen Gegenstück zur Informations- und Wartefrist. Sie beträgt 10 Tage, wenn der Zuschlagsbescheid elektronisch versandt wurde.
Ein Beispiel: Ein deutscher Büromöbelhersteller möchte einer schwedischen Kommune Möbel für 900.000 SEK liefern. Der Wert liegt über der Grenze für die Direktvergabe, aber deutlich unter dem EU-Schwellenwert von 2.451.816 SEK. Die Kommune führt daher ein bekannt gemachtes Verfahren nach Kapitel 19 durch, veröffentlicht in einer schwedischen Anzeigendatenbank. In TED taucht der Auftrag nicht auf.
Warum ist LOU für Bieter wichtig?
Schweden wendet dieselbe Vergaberichtlinie an wie Deutschland. Oberhalb der Schwelle wirkt vieles vertraut. Darunter liegen die Unterschiede im Detail:
- Bekanntmachung: Mehrere Datenbanken statt einer Plattform. Oberhalb der Schwelle nutzen beide Länder die gleichen eForms.
- Rechtsschutz: Verwaltungsgericht statt Vergabekammer. Das Verfahren ist förmlich, die Fristen sind kurz.
- Nachweise: Schwedische Auftraggeber verlangen oft Bescheinigungen aus schwedischen Registern. In e-Certis sehen Sie, welche deutschen Dokumente gleichwertig sind.
Wenn Sie auch Dänemark, Finnland oder Norwegen prüfen, lesen Sie mehr zu udbudsloven, hankintalaki mit der finnischen Plattform Hilma sowie zur norwegischen Plattform Doffin. Tools wie Cobrief helfen Ihnen, Ausschreibungen zu finden und zu bewerten, damit Sie Ihre Zeit in die investieren, die Sie gewinnen können.
Häufige Fragen
Können deutsche Unternehmen nach LOU anbieten?
Ja. Unternehmen aus anderen EU- und EWR-Staaten haben dieselben Rechte wie schwedische, und der Auftraggeber darf nicht nach Staatsangehörigkeit unterscheiden. Angebote werden in der Regel auf Schwedisch abgegeben, sofern die Vergabeunterlagen keine anderen Sprachen zulassen.
Was ist direktupphandling?
Ein Kauf unter 700.000 SEK ohne Bekanntmachungspflicht. Aufträge dürfen nicht aufgeteilt werden, um unter die Grenze zu kommen.
Wo beanstande ich eine schwedische Vergabe?
Beim Verwaltungsgericht, mit einem Antrag auf överprövning. Stellen Sie ihn, solange die avtalsspärr läuft, sonst kann der Vertrag schon geschlossen sein.
Kurz gesagt: LOU ist das schwedische Vergabegesetz. Es folgt derselben EU-Richtlinie wie das GWB, aber Aufträge unterhalb der EU-Schwelle finden Sie in schwedischen Anzeigendatenbanken, nicht in TED.