Glossar/Udbudsloven

Was ist

udbudsloven

Auch bekannt als: dänisches Vergabegesetz, lov nr. 1564 af 15. december 2015

Udbudsloven ist das dänische Vergabegesetz und damit das Gegenstück zum Vergaberecht im GWB. Es stammt aus dem Jahr 2015 (lov nr. 1564 af 15. december 2015) und wurde seitdem mehrfach geändert. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2014/24/EU um und enthält eigene dänische Regeln für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Wie funktioniert udbudsloven?

Wie in Deutschland hängen die Regeln vom geschätzten Auftragswert im Verhältnis zum Schwellenwert ab. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt Teil II des Gesetzes, also die Richtlinienvorgaben, und die Bekanntmachung erscheint in Tenders Electronic Daily (TED). Für 2026 und 2027 liegen die Schwellen bei 1.044.400 DKK für zentrale Regierungsbehörden und 1.611.360 DKK für sonstige Auftraggeber (Liefer- und Dienstleistungen), entsprechend 140.000 € und 216.000 €, sowie bei 40.313.840 DKK (5.404.000 €) für Bauleistungen.

Unterhalb der EU-Schwelle kennt das Gesetz für Liefer- und Dienstleistungen eigene Wege:

  • Eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse (Teil IV, § 191): Könnten Unternehmen aus anderen EWR-Staaten realistisch interessiert sein, muss der Auftrag bekannt gemacht werden, auf der nationalen Plattform udbud.dk.
  • Ohne solches Interesse, ab 500.000 DKK (Teil V, § 193): Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Einkauf zu Marktbedingungen erfolgt, etwa durch eine Markterkundung. Eine Bekanntmachung ist nicht erforderlich.
  • Unter 500.000 DKK: Das Gesetz stellt keine Anforderungen, Behörden müssen aber die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts beachten.

Bauaufträge unterhalb der EU-Schwelle folgen derzeit einem eigenen Gesetz, dem tilbudsloven. Bis 300.000 DKK genügt ein Angebot eines Unternehmens. Zwischen 300.000 und 3 Millionen DKK werden Angebote von zwei oder drei Unternehmen eingeholt, darüber muss der Auftrag förmlich ausgeschrieben werden («licitation»). Der am 18. Februar 2026 eingebrachte Gesetzentwurf L 113 (2025-26) sieht vor, das tilbudsloven aufzuheben und die Regeln in udbudsloven zu überführen. Dabei werden § 191 und § 193 von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen auf alle öffentlichen Aufträge ausgeweitet, sodass auch Bauleistungen erfasst sind, und die neuen §§ 193 a und 193 b führen für Bauleistungen eine Grenze von 5 Millionen DKK ein, verbunden mit der Pflicht, mindestens drei Angebote einzuholen oder bekannt zu machen; der Betrag von 500.000 DKK in § 193 bleibt bestehen. Die Änderungen sollen nach dem Entwurf am 1. Januar 2027 in Kraft treten, prüfen Sie daher den Stand, bevor Sie ein konkretes Projekt kalkulieren.

Die dänische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde (Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen, KFST) berät, übt die Aufsicht aus und betreibt udbud.dk. Beschwerden gehen an den Klagenævnet for Udbud, eine Beschwerdestelle mit verbindlichen Entscheidungen, vergleichbar mit einer Vergabekammer. Auch Dänemark kennt eine Informations- und Wartefrist (standstill), in der Regel 10 Tage.

Ein Beispiel: Ein deutsches Tiefbauunternehmen möchte sich an einem dänischen kommunalen Straßenbauprojekt für 20 Millionen DKK beteiligen. Der Wert liegt unter der EU-Schwelle von 40,3 Millionen DKK, Teil II von udbudsloven gilt also nicht. Stattdessen gilt das tilbudsloven, und weil der Wert 3 Millionen DKK übersteigt, muss die Kommune eine offene oder beschränkte licitation durchführen.

Warum ist udbudsloven für Bieter wichtig?

Dänemark wendet dieselbe Vergaberichtlinie an wie Deutschland, oberhalb der Schwelle sind die Verfahren also vertraut. Darunter sind die Unterschiede größer:

  • Bekanntmachung: Ob ein kleinerer Auftrag bekannt gemacht wird, hängt von der Einschätzung des grenzüberschreitenden Interesses ab.
  • Bauleistungen: Ein eigenes Gesetz unterhalb der EU-Schwelle, zumindest bis zu einer möglichen Reform.
  • Nachweise: Dänische Auftraggeber verlangen dänische Bescheinigungen. In e-Certis finden Sie die deutschen Entsprechungen. Oberhalb der Schwelle nutzen beide Länder die gleichen eForms.

Wenn Sie auch Schweden, Finnland oder Norwegen prüfen, lesen Sie mehr zu LOU, hankintalaki mit der finnischen Plattform Hilma sowie zur norwegischen Beschwerdestelle KOFA. Tools wie Cobrief helfen Ihnen, Ausschreibungen zu finden und zu bewerten, damit Sie Ihre Zeit in die passenden investieren.

Häufige Fragen

Können deutsche Unternehmen nach udbudsloven anbieten?

Ja. Unternehmen aus anderen EU- und EWR-Staaten haben dieselben Rechte wie dänische. Angebote werden in der Regel auf Dänisch abgegeben, sofern die Vergabeunterlagen keine anderen Sprachen zulassen.

Was bedeutet eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse?

Dass Unternehmen aus anderen EWR-Staaten realistisch an dem Auftrag interessiert sein könnten. Der Auftraggeber berücksichtigt unter anderem Wert, Art der Leistung und Ausführungsort.

Wo beanstande ich eine dänische Vergabe?

Beim Klagenævnet for Udbud. Beschweren Sie sich während der Wartefrist, darf der Vertrag erst geschlossen werden, wenn die Stelle über die aufschiebende Wirkung entschieden hat.

Kurz gesagt: Udbudsloven ist das dänische Vergabegesetz. Oberhalb der EU-Schwelle folgt es derselben Richtlinie wie das GWB, darunter hat Dänemark eigene Wege, und Bauaufträge haben vorerst ein eigenes Gesetz.

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