Glossar/Treibhausgasbilanz

Was ist eine

Treibhausgasbilanz

Auch bekannt als: CO₂-Bilanz, Klimabilanz, CO₂-Fußabdruck

Eine Treibhausgasbilanz ist eine systematische Aufstellung der Treibhausgasemissionen eines Unternehmens, eines Projekts oder eines Produkts, gemessen in CO₂-Äquivalenten (CO₂e). In der öffentlichen Beschaffung belegt sie den Klimafußabdruck dessen, was der Auftraggeber einkauft, oft mit Werten aus EPDs für die verwendeten Materialien. Sie ist eines der konkretesten Werkzeuge, um Klima- und Umweltaspekte und grüne Beschaffung in die Praxis umzusetzen.

Wie funktioniert eine Treibhausgasbilanz?

Die meisten Unternehmen bilanzieren nach dem Greenhouse Gas Protocol oder nach ISO 14064-1. Die Emissionen werden in drei Bereiche eingeteilt:

  • Scope 1: Direkte Emissionen aus dem eigenen Betrieb, etwa Diesel in eigenen Maschinen und Fahrzeugen.
  • Scope 2: Emissionen aus eingekaufter Energie wie Strom und Fernwärme.
  • Scope 3: Alle übrigen indirekten Emissionen in der Wertschöpfungskette, unter anderem aus eingekauften Waren und Dienstleistungen, Transporten und Abfällen.

Für Gebäude gilt die Norm EN 15978, für einzelne Bauprodukte liefert die EPD nach EN 15804 die Werte. Nach der neu gefassten Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 müssen die Lebenszyklus-Emissionen neuer Gebäude ab 2028 für große Neubauten und ab 2030 für alle Neubauten berechnet und ausgewiesen werden. Auf Bundesebene gilt seit dem 1. Januar 2022 die AVV Klima: Bundesbehörden müssen die Treibhausgasemissionen der beschafften Leistungen über den Lebenszyklus berücksichtigen.

Nach der Richtlinie 2014/24/EU und dem GWB können Auftraggeber eine Treibhausgasbilanz auf drei Arten einsetzen:

  1. Als Zuschlagskriterium: Der Auftraggeber bewertet den Klimafußabdruck der Leistung, belegt durch EPDs oder eine projektbezogene Bilanz. Grundlage ist eine Ökobilanz, und die Kosten von Treibhausgasemissionen können in die Lebenszykluskosten nach § 59 VgV einfließen.
  2. Als Ausführungsbedingung: Sie müssen für den Auftrag eine Bilanz vorlegen und während der Laufzeit über Minderungen berichten.
  3. In begrenztem Umfang als Eignungskriterium: Der Auftraggeber kann Umweltmanagement verlangen, etwa ISO 14001 oder EMAS (§ 49 VgV).

Eine wichtige Einschränkung: Eine allgemeine Treibhausgasbilanz Ihres gesamten Unternehmens kann in der Regel nicht als Zuschlagskriterium dienen. Das Kriterium muss mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, so verlangen es § 127 Abs. 3 GWB und Art. 67 Abs. 3 der Vergaberichtlinie. Entscheidend sind die Emissionen der Leistung, nicht wie grün Ihr Unternehmen insgesamt ist.

Wer in Norwegen anbietet, trifft auf strengere Regeln. Dort müssen Klima und Umwelt seit 2024 in bekanntmachungspflichtigen Verfahren mit mindestens 30 Prozent gewichtet werden, und seit dem 1. Juli 2026 steht die Regel in § 5b des norwegischen Vergabegesetzes als Teil der gesellschaftlichen Aspekte. Zudem verlangt Norwegen seit 2022 für neue Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude eine Treibhausgasbilanz nach TEK17 § 17-1 und der Norm NS 3720.

Ein Beispiel: Eine Gemeinde baut eine neue Grundschule und gewichtet „Treibhausgasemissionen aus Baustoffen und Baustelle“ mit 30 Prozent. Das Bauunternehmen legt eine projektbezogene Bilanz für die Module A1–A5 vor, also von Rohstoffen und Herstellung über den Transport bis zur Errichtung. Klimareduzierter Beton und Stahl mit EPD senken die Werte, und elektrische Maschinen auf einer emissionsfreien Baustelle verringern die Emissionen in A5. Im Vertrag verpflichtet sich das Unternehmen, die Werte nachzuweisen, mit einer Vertragsstrafe, falls der Abschlussbericht ausbleibt.

Warum ist eine Treibhausgasbilanz für Bieter wichtig?

Wenn das Klima stark gewichtet wird, können Ihre Emissionswerte über den Zuschlag entscheiden. Kennen Sie Ihre eigenen Emissionen und bekommen Sie EPDs schnell von Ihren Nachunternehmern, sparen Sie Zeit beim Angebot und schneiden in der Wertung besser ab.

Eine Bilanz für das ganze Unternehmen lohnt sich auch dann, wenn sie selten direkt bewertet wird. Sie zeigt, wo Ihre Emissionen entstehen, liefert die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG) und weist auf Maßnahmen hin, die beim nächsten Angebot niedrigere Werte bringen. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen zu erkennen, welche Klimaanforderungen und -kriterien eine Ausschreibung enthält, bevor Sie mit dem Schreiben beginnen.

Häufige Fragen

Brauchen wir eine Treibhausgasbilanz, um uns an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen?

Nicht als allgemeine Pflicht. Viele Ausschreibungen verlangen aber eine Bilanz für die konkrete Leistung oder bewerten den Klimafußabdruck als Zuschlagskriterium. Ohne Zahlen stehen Sie schwächer da.

Wie belegen wir Scope 3?

Beginnen Sie mit den größten Einkäufen. Nutzen Sie EPDs und Emissionsdaten Ihrer Lieferanten, wo vorhanden, und Standard-Emissionsfaktoren für den Rest. Legen Sie offen, welche Werte gemessen und welche geschätzt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Treibhausgasbilanz und EPD?

Eine Treibhausgasbilanz summiert die Emissionen eines Unternehmens oder Projekts. Eine EPD beschreibt ein einzelnes Produkt. EPDs sind oft die Bausteine der Bilanz.

Kurz gesagt: Eine Treibhausgasbilanz zeigt, wie viel Treibhausgas etwas verursacht. In Vergabeverfahren zählen die Werte der konkreten Leistung, und sie können darüber entscheiden, wer den Zuschlag erhält.

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