Was ist
ESG
Auch bekannt als: Environmental, Social, Governance, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
ESG steht für Environmental, Social and Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Es ist der Sammelbegriff des Marktes und der Finanzbranche dafür, wie ein Unternehmen mit Nachhaltigkeit umgeht. Das Vergaberecht verwendet das Wort kaum. Im GWB ist von strategischen Aspekten die Rede, also umweltbezogenen und sozialen Aspekten, und in Norwegen heißt dasselbe gesellschaftliche Aspekte. Für Bieter bedeutet ESG in der Praxis drei Dinge: Anforderungen in Ausschreibungen, Sorgfaltspflichten wie im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und, für die größten Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Wie funktioniert ESG im Vergaberecht?
Grundlage ist die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Artikel 18 Abs. 2 verlangt, dass Auftragnehmer das geltende Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht einhalten. Artikel 67 erlaubt umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien mit Bezug zum Auftragsgegenstand, und Artikel 70 lässt besondere Ausführungsbedingungen zu Umwelt und Sozialem zu. In Deutschland setzt das GWB dies um: § 97 Abs. 3 nennt soziale und umweltbezogene Aspekte als Teil der Vergabe, § 127 lässt sie als Zuschlagskriterien zu, und § 128 Abs. 2 erlaubt entsprechende Ausführungsbedingungen. Immer mehr Auftraggeber verlangen eine dokumentierte Sorgfaltspflichtprüfung der Lieferkette.
Norwegen ist weiter gegangen und hat vieles verpflichtend gemacht. Seit dem 1. Juli 2026 gelten die §§ 5a–5p des norwegischen Vergabegesetzes:
- Umwelt (E): Klima und Umwelt müssen mit mindestens 30 Prozent gewichtet werden, wenn die Zuschlagskriterien gewichtet werden, oder zu den drei wichtigsten Kriterien gehören (§ 5b).
- Soziales (S): Lohn- und Arbeitsbedingungen, Auszubildende und eine Begrenzung der Nachunternehmerkette (§§ 5e–5k), bekannt als Norgesmodellen, sowie Menschenrechte (§ 5m).
- Unternehmensführung (G): Steuerbescheinigung (§ 5l) und weitere Anforderungen ähnlich wie Tariftreue und Sozialstandards. Der Vertrag muss geeignete Sanktionen bei Verstößen gegen Bedingungen nach §§ 5b bis 5m vorsehen (§ 5p).
Die norwegische Beschaffungsbehörde DFØ veröffentlicht eine Hochrisikoproduktliste mit Produkten, bei denen ein hohes Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht.
Außerhalb der Vergabe gilt das Unternehmensrecht. Die EU-Richtlinie CSRD verlangt Berichte nach den europäischen Standards ESRS, stufenweise ab dem Geschäftsjahr 2024 für die größten Unternehmen. Das 2026 verabschiedete Omnibus-I-Paket beschränkt die CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. EUR Umsatz. Die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erfasst nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. EUR Umsatz, ab Juli 2029. In Norwegen verpflichtet das Transparenzgesetz (åpenhetsloven) größere Unternehmen bereits zu Sorgfaltsprüfungen und zu einem jährlichen Bericht bis zum 30. Juni.
Ein Beispiel: Ein Textilunternehmen bewirbt sich um die Lieferung von Arbeitskleidung an ein norwegisches Krankenhaus. Textilien stehen auf der Hochrisikoliste, also muss der Bieter Sorgfaltsprüfungen für seine Fabriken nachweisen. Der Vertrag enthält Klauseln zum ethischen Handel mit Auditrecht und Sanktionen bei Verstößen. Außerdem sind Klima- und Umweltaspekte ein Zuschlagskriterium mit 30 Prozent Gewichtung.
Warum ist ESG für Bieter wichtig?
Auch wenn Ihr Unternehmen zu klein für CSRD oder LkSG ist, erreicht Sie ESG über Ihre Kunden. Große Unternehmen und öffentliche Auftraggeber müssen ihre Lieferketten prüfen, und die Fragen landen bei Ihnen. Liegen Umweltdaten, Lohnbedingungen und Sorgfaltsprüfungen bereit, können Sie dieselben Unterlagen in vielen Angeboten nutzen. Fehlen sie, drohen schlechtere Punktzahlen bei der Wertung oder Sanktionen nach Vertragsschluss. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen zu erkennen, welche Umwelt- und Sozialanforderungen eine Ausschreibung stellt, bevor Sie Zeit in das Angebot stecken.
Häufige Fragen
Darf der Auftraggeber einen ESG-Bericht als Eignungskriterium verlangen?
Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und angemessen sein. Ein allgemeiner ESG-Bericht oder ein ESG-Rating für das ganze Unternehmen ist schwer zu rechtfertigen. Konkrete Nachweise, etwa ein Umweltmanagementsystem oder eine auftragsbezogene Sorgfaltsprüfung, sind etwas anderes.
Gelten Sorgfaltspflichtengesetze für kleine Unternehmen?
Nicht direkt. LkSG, CSDDD und das norwegische Transparenzgesetz richten sich an größere Unternehmen. Ihre Kunden müssen aber ihre Lieferanten prüfen, deshalb begegnen Ihnen dieselben Fragen oft in Verträgen und Eigenerklärungen.
Ist ESG dasselbe wie nachhaltige Beschaffung?
Fast. ESG ist der Begriff des Marktes und umfasst das ganze Unternehmen. Nachhaltige Beschaffung, in Norwegen gesellschaftliche Aspekte, regelt, was der Auftraggeber in einem konkreten Vergabeverfahren verlangen darf und muss.
Kurz gesagt: ESG ist Nachhaltigkeit in der Sprache der Finanzwelt, das Vergaberecht spricht von umweltbezogenen und sozialen Aspekten. In einer Ausschreibung begegnet Ihnen ESG als konkrete Kriterien und Ausführungsbedingungen, in Norwegen als §§ 5a–5p des Vergabegesetzes.