Glossar/Bagatellgrenze

Was ist die

Bagatellgrenze

Auch bekannt als: Innslagspunkt

Die Bagatellgrenze (norwegisch: innslagspunkt) ist in Norwegen der Auftragswert, ab dem das norwegische Vergabegesetz (anskaffelsesloven, LOA) überhaupt gilt. Seit dem 1. Juli 2026 liegt sie bei 500.000 NOK ohne MwSt. (rund 43.000 EUR). Liegt der Auftragswert darunter, gilt das norwegische Vergaberecht nicht.

Wie funktioniert die Bagatellgrenze?

Die Grenze steht in § 2 Abs. 1 des norwegischen Vergabegesetzes, dem Gegenstück zum deutschen GWB-Vergaberecht. Das Gesetz gilt, wenn ein Auftraggeber Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauaufträge mit einem geschätzten Wert von mindestens 500.000 NOK ohne MwSt. vergibt. Bis zum 30. Juni 2026 lag die Grenze bei 100.000 NOK. Die Regierung hatte 300.000 NOK vorgeschlagen, das Parlament (Storting) hob sie jedoch auf 500.000 NOK an, um näher an Schweden und Dänemark zu liegen.

Die Bagatellgrenze ist nicht dasselbe wie ein Schwellenwert. In Norwegen sieht die Stufenleiter so aus:

  • Unter 500.000 NOK: Das Vergaberecht gilt nicht, auch nicht die Grundprinzipien. Andere Regeln, etwa das Verwaltungsrecht und die Haushaltsvorschriften des Auftraggebers, können trotzdem greifen.
  • Von 500.000 bis 1,3 Mio. NOK: Gesetz und Teil I der norwegischen Vergabeverordnung (FOA) gelten. Der Auftraggeber muss die Grundprinzipien einhalten, hat aber keine Verfahrensvorgaben und keine Bekanntmachungspflicht.
  • Ab 1,3 Mio. NOK (nationaler Schwellenwert): Teil II der FOA gilt, und der Auftrag muss auf Doffin bekannt gemacht werden.
  • Über den EU-Schwellenwerten: Teil III gilt, mit strengeren Verfahren und EWR-weiter Bekanntmachung. Für 2026 bis 2027 liegen die EU-Werte bei 140.000 EUR (zentrale Regierungsbehörden), 216.000 EUR (sonstige Auftraggeber) und 5.404.000 EUR (Bauaufträge).

In Deutschland gibt es keine vergleichbare einheitliche Untergrenze für das Vergaberecht. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten Haushaltsrecht, UVgO und Landesvergabegesetze mit jeweils eigenen Wertgrenzen.

Ein Beispiel: Eine norwegische Kommune braucht Hilfe bei der Überarbeitung ihrer Website für 400.000 NOK. Vor dem 1. Juli 2026 fiel das unter das Gesetz. Heute kann die Kommune eine Direktvergabe vornehmen und die Agentur anrufen, die sie bereits kennt.

Warum ist die Bagatellgrenze für Bieter wichtig?

In Norwegen können nun mehr kleine Aufträge ohne Wettbewerb vergeben werden. Sie erscheinen nicht auf Doffin, und keine Regel verpflichtet den Auftraggeber, gerade Sie anzufragen. Umso wichtiger ist es, dem Auftraggeber bekannt zu sein, bevor der Bedarf entsteht. Nehmen Sie an Markterkundungen teil, pflegen Sie bestehende Kundenkontakte und zeigen Sie, was Sie liefern können.

Die Bagatellgrenze bestimmt auch, welche weiteren Anforderungen gelten. Gesellschaftliche Aspekte wie Sicherheit und Krisenvorsorge gelten nur, wenn das Gesetz anwendbar ist. Mehr zur gesamten Gesetzesänderung lesen Sie in unserem Blogbeitrag über die neuen norwegischen Vergaberegeln ab 1. Juli 2026. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen, die Ausschreibungen zu finden, die tatsächlich bekannt gemacht werden.

Häufige Fragen

Ist die Bagatellgrenze dasselbe wie der Schwellenwert?

Nein. Die Bagatellgrenze (500.000 NOK) entscheidet, ob das norwegische Gesetz überhaupt gilt. Der nationale Schwellenwert (1,3 Mio. NOK) entscheidet, ob der Auftrag bekannt gemacht werden muss. Die EU-Schwellenwerte entscheiden, ob die strengsten Regeln gelten.

Wie wird der Auftragswert berechnet?

Der Auftraggeber schätzt den Gesamtwert des Auftrags ohne MwSt., einschließlich Optionen und Verlängerungen. Es ist nicht erlaubt, einen Auftrag aufzuteilen, um unter der Grenze zu bleiben.

Kann ich mich über einen Auftrag unter 500.000 NOK beschweren?

Nicht bei der norwegischen Beschwerdestelle KOFA, da das Vergabegesetz nicht gilt. Der Auftraggeber muss aber weiterhin andere Regeln beachten, etwa das Verwaltungsrecht und die eigenen Haushaltsvorschriften.

Kurz gesagt: Die Bagatellgrenze ist die Tür zum norwegischen Vergaberecht. Seit dem 1. Juli 2026 liegt sie bei 500.000 NOK, und alles darunter findet außerhalb des Vergaberechts statt.

Bereit, mehr Ausschreibungen zu gewinnen?

Cobrief hilft Ihnen, Ausschreibungen zu finden, zu bewerten und zu beantworten.

Cobrief kostenlos testen