Blog/Neue norwegische Vergaberegeln ab 1. Juli 2026: Das ändert sich
Fachartikel

Neue norwegische Vergaberegeln ab 1. Juli 2026: Das ändert sich

Neue norwegische Vergaberegeln ab 1. Juli 2026: Das ändert sich

Am 5. Februar 2026 hat das norwegische Parlament umfassende Änderungen des norwegischen Vergabegesetzes (anskaffelsesloven) beschlossen. Wir gehen durch, was sich ab dem 1. Juli wirklich ändert, was gleich bleibt und was es für Anbieter bedeutet, die sich um norwegische öffentliche Aufträge bewerben.

Am 1. Juli 2026 treten mehrere wichtige Änderungen des norwegischen Vergabegesetzes (anskaffelsesloven) in Kraft. Das Regelwerk wird im Großen und Ganzen nicht auf den Kopf gestellt, in Gesprächen mit Anbietern merken wir aber, dass viele unsicher sind, was die Änderungen konkret bedeuten. Hier ein Überblick über die Hauptpunkte, gestützt auf den Beschluss des norwegischen Parlaments (Stortinget) vom 5. Februar 2026 und die Leitlinienarbeit der norwegischen Agentur für Verwaltung und Finanzmanagement (DFØ).

Anwendungsschwelle steigt von 100.000 auf 500.000 NOK

Die am schnellsten spürbare Änderung: Die Schwelle, ab der das norwegische Vergabegesetz greift, steigt von 100.000 auf 500.000 NOK ohne Mehrwertsteuer (rund 43.000 €). Der gleiche Betrag wurde in die Vergabeverordnung übernommen. Beschaffungen unterhalb dieses Niveaus fallen aus dem Gesetz heraus, und norwegische Auftraggeber haben deutlich mehr Freiheit, kleine Verträge direkt zu vergeben. Zusätzlich hat das Stortinget die Regierung gebeten, einen Vorschlag für ein Modell zur Anpassung der Schwelle alle drei Jahre vorzulegen, etwa zur Berücksichtigung der Inflation. Bisher ist das ein parlamentarischer Auftrag, kein automatischer Mechanismus im Gesetz.

Für Anbieter heißt das: Norwegische öffentliche Stellen bekommen im unteren Segment mehr Spielraum für Direktkäufe. Es ist aber kein Freibrief, Auftraggeber müssen weiterhin wirtschaftlich handeln. Die formelle Bekanntmachungspflicht und die detaillierten Verfahrensregeln entfallen aber unterhalb von 500.000 NOK.

Nachhaltigkeit kommt in die Zielbestimmung

Nachhaltigkeit wird in § 1 des Gesetzes aufgenommen, und es wird klargestellt, dass Effizienz nicht zulasten angemessener Arbeitsbedingungen oder anderer ethischer und sozialer Anforderungen gehen darf. Ökologische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Auswirkungen der Beschaffung auf Klima und Umwelt verantwortbar sein müssen. Das ist zunächst ein Signal, aber die Zielbestimmung wird bei der Auslegung der Regeln aktiv herangezogen und prägt damit künftig auch, wie Streitigkeiten und Rügen bewertet werden.

30 Prozent Klima- und Umweltgewichtung wandern ins Gesetz

Die Grundregel, dass Klima- und Umweltaspekte mit mindestens 30 Prozent gewichtet werden, bleibt inhaltlich erhalten, wandert aber aus der Verordnung in das Gesetz selbst (neuer § 5 b). Die Pflicht gilt ab der gesetzlichen Anwendungsschwelle, also ab 500.000 NOK. Klima- und Umweltkriterien bleiben damit in Norwegen ein zentraler Wettbewerbsfaktor, und Anbieter, die ihre Hausaufgaben bei dokumentierten Umweltmaßnahmen gemacht haben, behalten einen echten Vorteil.

Sicherheit und Vorsorge erhalten eine klare Rechtsgrundlage

Sicherheits- und Vorsorgeerwägungen werden in die Zielbestimmung aufgenommen, und ein neuer § 5 d gibt Auftraggebern eine ausdrückliche Rechtsgrundlage, solche Anforderungen in allen Phasen einer Beschaffung zu stellen. Die Regelung gilt für alle Beschaffungen, die vom Gesetz erfasst sind, nicht nur für solche, die unter das norwegische Sicherheitsgesetz fallen.

In der Praxis kann das strengere Eignungsanforderungen an die Sicherheitskompetenz der Anbieter bedeuten, Zuschlagskriterien, die gute Vorsorge belohnen, und Vertragsbedingungen zu Versorgungssicherheit oder lokaler Präsenz, wenn das sachlich begründet ist. Anbieter aus Branchen wie Gesundheit, Energie, IKT und Versorgung sollten das genau verfolgen.

Das norwegische Modell wird im Gesetz gebündelt

Die Anforderungen aus dem norwegischen Modell (Norgesmodellen), unter anderem zu Lohn- und Arbeitsbedingungen und zum Einsatz von Auszubildenden, werden ins Vergabegesetz selbst gehoben und dort gebündelt. Inhaltlich bleibt vieles gleich, die Regeln sind aber leichter auffindbar und werden einheitlicher durchgesetzt. Zusätzlich werden Auftraggeber verpflichtet, Sanktionen für Verstöße gegen Vertragsbedingungen zu sozialen Anforderungen vorzusehen, sodass die Nichteinhaltung von Lohn-, Arbeitsbedingungs- und Ausbildungsanforderungen tatsächliche Folgen hat. Unterauftragsvergabe, Nachweispflichten und Ausbildungsquoten bleiben in der Angebotsphase weiterhin relevant.

Innovation und schriftliche Beschaffungsstrategie

Neue Vorschriften heben hervor, dass Auftraggeber Beschaffungen aktiv nutzen können, um Innovation zu fördern. Zusätzlich werden Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche Beschaffungsstrategie mit festen Routinen für die Berücksichtigung gesellschaftlicher Anliegen zu haben, und diese Strategie muss öffentlich zugänglich sein. Für Anbieter ist das ein konkreter Vorteil: Sie können nachlesen, was ein Auftraggeber wirklich priorisiert, bevor sie entscheiden, ob sie bieten, und das aktiv im Angebot aufgreifen.

Was am 1. Juli nicht in Kraft tritt

Die eine große Änderung, die am 1. Juli 2026 nicht in Kraft tritt, ist die Aufhebung von § 4 zu den grundlegenden Prinzipien für national geregelte Beschaffungen. Sie wird ausgesetzt, bis ein neues, vereinfachtes nationales Regelwerk für Beschaffungen unterhalb der EWR-Schwellenwerte vorliegt. Wenn das vereinfachte Regelwerk kommt, wird das der nächste große Meilenstein für öffentliche Beschaffungen in Norwegen. DFØ arbeitet bereits an einer Leitlinie zu diesen Änderungen.

Was bedeutet das für Sie als Anbieter?

Für die meisten Anbieter bleibt die Kernbotschaft: Die Spielregeln in Norwegen ändern sich grundsätzlich nicht. Wettbewerbe unter 500.000 NOK fallen aus dem formellen Regelwerk heraus, es gibt aber keinen Grund anzunehmen, dass norwegische Auftraggeber in diesem Segment aufhören, Angebote zu vergleichen. Klima und Umwelt werden wie bisher gewichtet, das norwegische Modell bleibt, und Sicherheit und Vorsorge bekommen mehr Aufmerksamkeit als zuvor.

DFØ hat angekündigt, dass eine aktualisierte regelwerksorientierte Leitlinie im Mai und eine praxisnahe Leitlinie im Juni kommt, mehr Details sind also noch vor dem Inkrafttreten auf dem Weg. Wir bei Cobrief verfolgen die Arbeit eng und aktualisieren sowohl unser Vergabeglossar als auch das Produkt parallel zur Umsetzung. Wenn Sie Fragen haben, was die Änderungen für konkrete norwegische Wettbewerbe bedeuten, melden Sie sich gern.

Quellen

Bereit, mehr Ausschreibungen zu gewinnen?

Mehr als 2.000 Unternehmen nutzen Cobrief, um mehr Ausschreibungen zu gewinnen.