Glossar/Sicherheit und Krisenvorsorge in der Vergabe

Was ist

Sicherheit und Krisenvorsorge in der Vergabe

Sicherheit und Krisenvorsorge in der Vergabe (norwegisch: sikkerhet og beredskap) bedeutet, dass Auftraggeber Anforderungen stellen können, die die Gesellschaft weniger verwundbar machen, etwa an Informationssicherheit, Eigentümerstruktur und Liefersicherheit in einer Krise. In Norwegen steht das seit dem 1. Juli 2026 ausdrücklich in § 5d des Vergabegesetzes (anskaffelsesloven). Die Regel gibt dem Auftraggeber eine Möglichkeit, keine Pflicht.

Wie funktionieren Sicherheit und Krisenvorsorge in der Vergabe?

Nach § 5d des norwegischen Vergabegesetzes kann der Auftraggeber in jeder Phase des Verfahrens Anforderungen oder Kriterien festlegen, um Sicherheits- und Vorsorgeinteressen zu wahren. Er soll solche Anforderungen prüfen, wo sie relevant sind. Sicherheit und Krisenvorsorge wurden auch in den Zweckparagrafen des Gesetzes (§ 1) aufgenommen. Ziel ist mehr Bewusstsein bei den Auftraggebern, nicht neue Pflichten. Die Regel ist Teil des neuen Gesetzeskapitels über gesellschaftliche Aspekte.

Der Auftraggeber kann die Regel auf verschiedene Weise nutzen:

  • Eignungskriterien: zum Beispiel Anforderungen an die Informationssicherheit des Bieters.
  • Anforderungen in der Leistungsbeschreibung: zum Beispiel zu Vertraulichkeit, Betriebssicherheit oder dem Speicherort von Daten.
  • Zuschlagskriterien: gute Krisenvorsorge kann Punkte bringen.
  • Auftragsausführungsbedingungen: zum Beispiel die Pflicht, Änderungen in der Lieferkette oder bei den Eigentümern zu melden, Vorsorgelager oder Liefergarantien in der Krise.
  • Zuschnitt des Verfahrens: zum Beispiel Lose oder parallele Rahmenvereinbarungen, damit der Auftraggeber nicht von einem einzigen Lieferanten abhängt.

Der Auftraggeber kann außerdem Angaben dazu verlangen, wem der Bieter gehört. Ein Ausschluss wegen der Eigentümerstruktur kann sich aus dem Sanktionsrecht ergeben (die norwegische Verordnung über restriktive Maßnahmen).

Es gibt eine Grenze. Das EU- und EWR-Recht gilt weiterhin, deshalb dürfen Sicherheit und Krisenvorsorge nicht dazu dienen, heimische Anbieter vor europäischem Wettbewerb abzuschirmen. Die Anforderungen müssen verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sein und die Grundprinzipien in § 4 des Gesetzes beachten. Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffungen fallen nicht unter § 5d. In der EU folgen sie der Richtlinie 2009/81/EG, in Deutschland umgesetzt durch die VSVgV. In Norwegen gelten dafür das Sicherheitsgesetz (sikkerhetsloven, Kapitel 9) und die Verordnung über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffungen (FOSA).

Ein Beispiel: Ein IT-Unternehmen bietet auf den Betrieb eines Fachsystems für ein norwegisches Krankenhaus. Die Ausschreibung verlangt eine Übersicht über Eigentümer und Unterauftragnehmer, einen Nachweis nach ISO 27001 und eine Beschreibung, wie der Betrieb bei einem größeren Stromausfall aufrechterhalten wird. Das Unternehmen hat all das parat und nutzt es als Wettbewerbsvorteil.

Warum sind Sicherheit und Krisenvorsorge für Bieter wichtig?

Rechnen Sie mit mehr Fragen zu Eigentümern, Unterauftragnehmern, Datenspeicherung und Liefersicherheit, besonders in Gesundheit, Energie, IT und Versorgung. Halten Sie die Unterlagen bereit, bevor die Ausschreibung kommt: Zertifizierungen wie ISO 27001, einen Notfallplan und eine Übersicht über die Lieferkette. So müssen Sie nicht in letzter Minute suchen.

Die Regel hängt auch mit den Klimaanforderungen zusammen. Nach § 5b kann der Auftraggeber von Klimaanforderungen abweichen, wenn sie wesentliche Interessen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Krisenvorsorge beeinträchtigen. Mehr dazu in unserem Blogbeitrag über die neuen norwegischen Vergaberegeln ab 1. Juli 2026. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen zu erkennen, welche Sicherheitsanforderungen eine Ausschreibung stellt, bevor Sie mit dem Angebot beginnen.

Häufige Fragen

Muss der Auftraggeber Anforderungen an Sicherheit und Krisenvorsorge stellen?

Nein. § 5d ist eine Kann-Vorschrift. Der Auftraggeber soll solche Anforderungen prüfen, wo sie relevant sind, ist aber nicht verpflichtet, sie zu stellen.

Gilt die Regel für alle Beschaffungen?

Sie gilt für Beschaffungen, die unter das norwegische Vergabegesetz fallen, also ab der Bagatellgrenze von 500.000 NOK. Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffungen haben eigene Regeln.

Kann ich ausgeschlossen werden, weil mein Unternehmen ausländische Eigentümer hat?

Nicht allein deshalb, weil die Eigentümer ausländisch sind. Die Anforderungen müssen sachlich und verhältnismäßig sein. Ein Ausschluss wegen der Eigentümerstruktur kann dennoch erfolgen, wenn das Sanktionsrecht es verlangt.

Kurz gesagt: Sicherheit und Krisenvorsorge sind nun ein sichtbarer Teil des norwegischen Vergabegesetzes. Für Bieter bedeutet das, dass gute Nachweise zu Sicherheit und Lieferfähigkeit ein größerer Teil des Angebots werden.

Bereit, mehr Ausschreibungen zu gewinnen?

Cobrief hilft Ihnen, Ausschreibungen zu finden, zu bewerten und zu beantworten.

Cobrief kostenlos testen