Was ist die
Bekanntmachungspflicht
Auch bekannt als: Veröffentlichungspflicht, Pflicht zur Bekanntmachung
Die Bekanntmachungspflicht ist die gesetzliche Pflicht eines öffentlichen Auftraggebers, die öffentliche Beschaffung durch eine förmliche Bekanntmachung zu veröffentlichen, sobald der Auftragswert den geltenden Schwellenwert überschreitet. In der EU und im EWR ergibt sich die Pflicht aus der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe sowie den Parallelrichtlinien für Sektoren- und Konzessionsvergaben, in Deutschland umgesetzt durch GWB-Vergaberecht, VgV, SektVO und KonzVgV. Sie soll Transparenz, Gleichbehandlung und echten Wettbewerb in öffentlichen Ausschreibungen sicherstellen, damit alle interessierten Unternehmen im Binnenmarkt eine faire Chance auf Teilnahme erhalten.
Wann gilt die Bekanntmachungspflicht?
Die Pflicht wird durch die EU-Schwellenwerte ausgelöst, die alle zwei Jahre durch Delegierte Verordnungen der Kommission angepasst werden. Für den Zeitraum 2026 bis 2027 gelten ab dem 1. Januar 2026 folgende Werte:
- 140.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster und oberer Bundesbehörden
- 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (Länder, Kommunen)
- 5.404.000 Euro für Bauaufträge und Konzessionen
- 432.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Sektorenbereichen
- 750.000 Euro für soziale und andere besondere Dienstleistungen
- 1.000.000 Euro für besondere Dienstleistungen im Sektorenbereich
Oberhalb dieser Werte (EU-weite Vergabe) muss die Bekanntmachung im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union über Tenders Electronic Daily (TED) im standardisierten eForms-Format veröffentlicht werden. In Deutschland erfolgt die Übermittlung seit Oktober 2023 über den Datenservice Öffentlicher Einkauf (DÖE). Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die Vorschriften der nationalen Unterschwellenvergabe (UVgO), wobei Bekanntmachungen typischerweise auf service.bund.de oder Landesplattformen veröffentlicht werden.
Was muss bekannt gemacht werden?
Die Bekanntmachungspflicht umfasst mehrere Phasen des Vergabeverfahrens, nicht nur die Auftragsbekanntmachung selbst:
- Die ordentliche Bekanntmachung, die ein Vergabeverfahren einleitet (z. B. offenes Verfahren)
- Ex-ante-Transparenzbekanntmachung bei geplanter Direktvergabe ohne Wettbewerb
- Zuschlagsmitteilung (Vergabebekanntmachung) nach Auswahl des erfolgreichen Bieters
- Vorinformation oder indikative Bekanntmachung zur frühen Marktinformation
Folgen eines Verstoßes
Eine unterlassene Bekanntmachung kann als rechtswidrige Direktvergabe eingestuft werden, einer der gravierendsten Verstöße im Vergaberecht. Die Vergabekammern und Vergabesenate können den Vertrag gemäß § 135 GWB für unwirksam erklären; zudem drohen vergaberechtliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen unterlegener Bieter.
Für Unternehmen sind Bekanntmachungen die Grundlage, um neue Geschäftsmöglichkeiten zu finden. Werkzeuge wie Cobrief überwachen kontinuierlich neue Bekanntmachungen in TED und nationalen Plattformen und liefern passende Ausschreibungen über Ausschreibungsbenachrichtigungen, die auf das Marktsegment des Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Bekanntmachungspflicht ist damit der praktische Mechanismus, der die öffentliche Beschaffung offen und überprüfbar macht. Ohne sie wären die Grundsätze von Wettbewerb und Gleichbehandlung in der Praxis kaum durchsetzbar.