Was ist ein
offenes Verfahren (EU-Vergabeverordnung)
Auch bekannt als: open procedure, offenes Verfahren mit möglicher Verhandlung, neues offenes Verfahren
Das neue offene Verfahren ist eines von drei Hauptverfahren im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Vergabeverordnung (COM(2026) 590), vorgelegt am 9. September 2026. Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben, und der Auftraggeber legt vorab fest, ob verhandelt wird. Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht. Heute gelten weiterhin die bekannten Verfahrensarten nach GWB und VgV.
Verwechseln Sie es nicht mit dem heutigen offenen Verfahren nach der Richtlinie 2014/24/EU, in dem das Nachverhandlungsverbot gilt. Im neuen offenen Verfahren sind Verhandlungen möglich.
Wie funktioniert das neue offene Verfahren?
Die Regeln stehen in den Artikeln 31, 33, 34 und 35 des Vorschlags. Das Verfahren kann für alle Arten von Beschaffungen genutzt werden, ebenso wie das dynamische Verfahren (Artikel 31 Absatz 1). Das dritte, das Innovationsverfahren, ist Beschaffungen vorbehalten, bei denen die Lösung erst entwickelt werden muss. Das neue offene Verfahren ersetzt vier heutige Verfahrensarten: das offene und das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren und den wettbewerblichen Dialog.
So läuft es ab (Artikel 34):
- Der Auftraggeber macht den Wettbewerb mit einer „öffentlichen Zusammenfassung des Wettbewerbs“ bekannt. Darin steht, ob Eignungskriterien gelten und ob verhandelt wird.
- Alle interessierten Unternehmen reichen über den elektronischen Eignungsdienst ein Erstangebot ein. Die Frist beträgt mindestens 20 Tage.
- Ohne Verhandlung erhält das beste Erstangebot den Zuschlag.
- Mit Verhandlung werden alle geeigneten Unternehmen eingeladen. Verhandelt wird nach Artikel 33, und der Zuschlag erfolgt auf Grundlage der endgültigen Angebote.
Hat sich der Auftraggeber das vorbehalten, kann er auf die angekündigte Verhandlung verzichten und den Zuschlag auf ein Erstangebot erteilen.
Die Verhandlung hat klare Grenzen (Artikel 33). Verhandelt werden dürfen nur Merkmale der Beschaffung, die nicht wesentlich sind. Ausschlussgründe, Eignungskriterien und Zuschlagskriterien sind nie verhandelbar. Der Auftraggeber kann die Zahl der Teilnehmer im Laufe des Verfahrens verringern, aber nur anhand der Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem besten Verhältnis von Qualität und Preis („best quality for money“, Artikel 98), wobei die Qualität mindestens 30 % zählen soll.
Was bedeutet das für Bieter?
Wird der Vorschlag angenommen, treffen Sie auf ein Verfahren, wo Sie heute vier kennen. Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung zuerst, ob der Auftraggeber eine Verhandlung angekündigt hat. Auch dann kann Ihr Erstangebot das endgültige sein. Reichen Sie deshalb immer ein Erstangebot ein, hinter dem Sie stehen können. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen, ein ausgearbeitetes Erstangebot rechtzeitig fertigzustellen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das?
Noch nicht. Der Vorschlag wird im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Die Verordnung gilt zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten (Artikel 149), realistisch frühestens ab 2029. Sie gilt dann unmittelbar in Deutschland, ohne Umsetzung in das GWB. In den EWR-EFTA-Staaten wie Norwegen kommt die Übernahme in das EWR-Abkommen hinzu. Bis dahin gelten die heutigen Verfahrensarten.
Ist das neue offene Verfahren dasselbe wie das heutige offene Verfahren?
Nein. Im heutigen offenen Verfahren sind Verhandlungen verboten. Im neuen offenen Verfahren kann verhandelt werden, wenn der Auftraggeber dies in der Bekanntmachung angekündigt hat.
Kann der Auftraggeber begrenzen, wer teilnehmen darf?
Alle Interessierten können ein Erstangebot abgeben. Bei einer Verhandlung kann der Auftraggeber die Zahl der Teilnehmer im Laufe des Verfahrens verringern, aber nur anhand der vorab genannten Zuschlagskriterien.
Kurz gesagt: Das neue offene Verfahren fasst mehrere heutige Verfahrensarten zu einem zusammen. Alle können teilnehmen, der Auftraggeber entscheidet, ob verhandelt wird, und Ihr Erstangebot kann den Ausschlag geben.