Was ist ein
Innovationsverfahren
Auch bekannt als: innovation procedure
Ein Innovationsverfahren ist eines von drei Hauptverfahren im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Vergabeverordnung (COM(2026) 590), vorgelegt am 9. September 2026. Es kommt zum Einsatz, wenn der Auftraggeber ein Problem ohne bekannte Lösung hat und der Gewinner die Lösung im Laufe des Verfahrens entwickeln soll. Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht.
Wie funktioniert ein Innovationsverfahren?
Die Regeln stehen in Artikel 31 Absatz 2 und in den Artikeln 41 bis 45. Das Verfahren kann genutzt werden, wenn der Auftraggeber eine „gesellschaftliche Herausforderung“ (societal challenge, Artikel 6 Nummer 23) lösen will und keine passende bestehende Lösung gefunden hat.
Das Verfahren hat fünf Phasen (Artikel 41):
- Der Auftraggeber beschreibt die Herausforderung und erstellt einen Bewertungsrahmen mit einer Mindestpunktzahl.
- Der Wettbewerb wird bekannt gemacht.
- Der Auftraggeber wählt Lösungsvorschläge aus.
- Die Lösungen werden getestet, validiert und bewertet.
- Der Zuschlag wird erteilt.
Vor der Bekanntmachung muss der Auftraggeber mindestens zwei Monate lang eine Markterkundung durchführen (Artikel 42). Die Bekanntmachung nennt die erwarteten Mengen und die Verteilung der Rechte des geistigen Eigentums. Die Auswahl erfolgt in zwei Stufen (Artikel 43): zuerst Ausschlussgründe und Mindestanforderungen, dann eine Bewertung von Innovationspotenzial, Umsetzbarkeit und Skalierbarkeit.
Die Test- und Validierungsphase darf höchstens zwei Jahre dauern, mit Zahlungen je Meilenstein (Artikel 44). Unternehmen mit einer positiven Entscheidung können den Auftrag direkt erhalten, und zwar bis zu fünf Jahre nach Veröffentlichung der Entscheidung (Artikel 45). Nach Angaben der Kommission sollen die Rechte des geistigen Eigentums grundsätzlich bei denen bleiben, die die Lösung entwickelt haben.
Das Verfahren ähnelt der heutigen Innovationspartnerschaft und der vorkommerziellen Auftragsvergabe. Reine Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bleiben ausgenommen (Artikel 79). Für den Kauf fertiger Lösungen eignet sich eher das offene Verfahren.
Was bedeutet das für Bieter?
Wird der Vorschlag angenommen, erhalten Sie bei der Innovationsbeschaffung einen klareren Weg von der Idee zum Auftrag. Sie werden in der Testphase bezahlt, kennen die Mengen vorab und behalten grundsätzlich die Rechte an dem, was Sie entwickeln. Nehmen Sie an der Markterkundung teil: Sie ist verpflichtend und dauert mindestens zwei Monate, und dort können Sie beeinflussen, wie die Herausforderung beschrieben wird. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen, solche Markterkundungen früh zu entdecken.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das?
Noch nicht. Der Vorschlag wird im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Die Verordnung gilt zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten (Artikel 149), realistisch frühestens ab 2029. Sie gilt dann unmittelbar in Deutschland, ohne Umsetzung in GWB und VgV. In den EWR-EFTA-Staaten wie Norwegen kommt die Übernahme in das EWR-Abkommen hinzu.
Wem gehört, was entwickelt wird?
Nach Angaben der Kommission sollen die Rechte des geistigen Eigentums grundsätzlich bei den Entwicklern bleiben. Die Verteilung muss in der Bekanntmachung stehen.
Was passiert, wenn die Lösung den Test nicht besteht?
Dann erhalten Sie keinen Auftrag. Nur Unternehmen mit einer positiven Entscheidung nach der Test- und Validierungsphase können den Auftrag direkt erhalten. Die Testphase selbst wird je Meilenstein bezahlt (Artikel 44).
Kurz gesagt: Das Innovationsverfahren ist für Probleme ohne fertige Lösung gedacht. Es verbindet Dialog, Entwicklung, Test und Kauf in einem Verfahren, mit Zahlungen unterwegs und den Rechten grundsätzlich beim Entwickler.