Glossar/Öffentliche Zusammenfassung

Was ist eine

öffentliche Zusammenfassung

Auch bekannt als: public summary, Bekanntmachungszusammenfassung

Eine öffentliche Zusammenfassung ist die neue Bekanntmachungsform im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Vergabeverordnung (COM(2026) 590), vorgelegt am 9. September 2026. Die Zusammenfassungen sollen die heutigen Bekanntmachungen ersetzen und den gesamten Vertragsverlauf abdecken, nicht nur Ausschreibung und Zuschlag. Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht.

Wie funktioniert eine öffentliche Zusammenfassung?

Artikel 110 legt sechs Arten von Zusammenfassungen fest:

  • Markterkundung (consultation): vor dem Wettbewerb, wenn der Auftraggeber den Markt anhören will.
  • Wettbewerb (competition): die eigentliche Ausschreibung.
  • Ergebnis (result): wer gewonnen hat.
  • Vertrag (contract): der geschlossene Vertrag.
  • Änderung (modification): wenn der Vertrag geändert wird.
  • Abschluss (completion): wenn der Vertrag beendet ist.

Die heutige Vorinformation (PIN), bei Sektorenauftraggebern auch als indikative Bekanntmachung bekannt, wird nicht fortgeführt.

Der Ablauf steht in den Artikeln 112 und 113. Der Auftraggeber übermittelt die Zusammenfassung über seinen nationalen Datenraum an das Amt für Veröffentlichungen der EU. Das Amt veröffentlicht sie spätestens fünf Tage nach Eingang im Supplement zum Amtsblatt der EU, also dem, was heute TED ist. Eine nationale Veröffentlichung darf nicht vor der EU-Veröffentlichung erfolgen, mit einer eigenen 48-Stunden-Regel. Die EU trägt die Kosten.

TED bleibt also der Ort der Veröffentlichung. Was sich ändert, ist der Weg dorthin. Heute füllt der Auftraggeber eForms-Formulare aus, die an TED gehen. Mit dem Vorschlag werden daraus strukturierte „Beschaffungsinformationen“, die über nationale Beschaffungsdatenräume laufen. Informationen, die nicht öffentlich sein sollen, sind trotzdem an den Datenraum zu liefern (Artikel 111 Absatz 2).

Was bedeutet das für Bieter?

Wird der Vorschlag angenommen, wird der gesamte Vertragsverlauf sichtbar. Sie sehen nicht nur, wer gewonnen hat, sondern auch, ob der Vertrag später geändert und wann er abgeschlossen wurde. Zusammenfassungen von Vertragsänderungen können es leichter machen, Änderungen zu erkennen, die eigentlich hätten ausgeschrieben werden müssen. Zusammenfassungen abgeschlossener Verträge können zeigen, dass ein Kunde bald einen neuen Anbieter braucht. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen, den Überblick über die für Sie relevanten Bekanntmachungen zu behalten.

Häufige Fragen

Ab wann gilt das?

Noch nicht. Der Vorschlag wird im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Die Verordnung gilt zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten (Artikel 149), realistisch frühestens ab 2029. Sie gilt dann unmittelbar in Deutschland, ohne Umsetzung in GWB und VgV. In den EWR-EFTA-Staaten wie Norwegen kommt die Übernahme in das EWR-Abkommen hinzu. Bis dahin werden Ausschreibungen wie heute bekannt gemacht.

Verschwindet TED?

Nein. Die Zusammenfassungen werden im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht, und das ist das, was TED heute ist.

Was passiert mit der Vorinformation?

Der Vorschlag führt sie nicht fort. Am nächsten kommt ihr die Zusammenfassung zur Markterkundung, die der Auftraggeber nutzt, wenn er vor dem Wettbewerb mit dem Markt sprechen will.

Kurz gesagt: Öffentliche Zusammenfassungen sind sechs standardisierte Bekanntmachungen, die einen Vertrag von der ersten Markterkundung bis zur letzten Leistung begleiten. Sie erscheinen weiterhin in TED, werden aber über nationale Datenräume übermittelt.

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