Glossar/Once-Only-Prinzip

Was ist das

Once-Only-Prinzip

Auch bekannt als: once-only principle, Nur-einmal-Prinzip, elektronischer Eignungsdienst, digitale Unternehmensnachweise, Eignungsprofil

Das Once-Only-Prinzip bedeutet, dass ein Unternehmen Angaben über sich nur einmal nachweisen muss und diese Nachweise in allen Vergabeverfahren in der gesamten EU und im EWR wiederverwendet werden. Das Prinzip ist in einen neuen elektronischen Eignungsdienst im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Vergabeverordnung (COM(2026) 590), vorgelegt am 9. September 2026, eingebaut. Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht.

Die Nachweise betreffen unter anderem Steuern, Strafurteile, Insolvenz, Umsatz und Zertifikate. Heute weisen Sie das in jedem Verfahren nach, oft zuerst mit der EEE und danach mit Belegen.

Wie funktioniert das Once-Only-Prinzip?

Die Kommission soll den elektronischen Eignungsdienst (electronic eligibility service, Artikel 133) einrichten und betreiben. Der Dienst prüft in jedem Verfahren Ausschlussgründe, Eignungskriterien und Ursprung. Das geschieht über European Business Wallets oder gleichwertige Lösungen, mit digitalen Unternehmensnachweisen (digital business credentials). Das Unternehmen teilt ein Eignungsprofil, statt Dokumente einzureichen.

Der Vorschlag nennt zwei Fristen dafür:

  • Das EU-Werkzeug für digitale Unternehmensnachweise soll bis zum 30. Juni 2028 in allen Mitgliedstaaten technisch bereitstehen (Artikel 133).
  • Bis zum 15. Juni 2029 sollen die Mitgliedstaaten dem Werkzeug kostenlosen Zugang zu Strafregistern, Unternehmensregistern, Steuer- und Sozialversicherungsdatenbanken, Insolvenzregistern und Registern der wirtschaftlichen Eigentümer geben (Artikel 29).

Der Auftraggeber muss verlangen, dass der Dienst als Nachweis genutzt wird, auch für Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, und für Unterauftragnehmer (Artikel 28). Die automatische Prüfung ist der Normalfall. Die Eigenerklärung dient nur noch als Rückfallebene, wenn das Werkzeug nicht verfügbar ist.

Die EEE als Dokument wird nicht fortgeführt. Die Kommission schreibt, dass der Dienst Module aus e-Certis und der EEE wiederverwenden soll, das Wissen daraus geht also nicht verloren. In Norwegen gibt es mit eBevis bereits eine digitale Eignungsprüfung, die Nachweise direkt aus öffentlichen Registern abruft. Der Eignungsdienst beruht auf demselben Gedanken, aber über Ländergrenzen hinweg.

Was bedeutet das für Bieter?

Wird der Vorschlag angenommen, müssen Sie Steuerbescheinigung, Handelsregisterauszug und Umsatzzahlen nicht mehr für jedes Verfahren neu zusammentragen. Heute registrieren Sie sich und weisen Ihre Angaben in jedem Land und auf jeder Plattform nach. Mit Once-Only haben Sie ein Eignungsprofil, das Sie teilen. Das setzt voraus, dass die deutschen Register an den Dienst angebunden werden. Halten Sie Ihre Registerangaben aktuell, denn sie werden zum Nachweis. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen, die Zeit stattdessen in das eigentliche Angebot zu stecken.

Häufige Fragen

Ab wann gilt das?

Noch nicht. Der Vorschlag wird im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Die Verordnung gilt zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten (Artikel 149), realistisch frühestens ab 2029. Sie gilt dann unmittelbar in Deutschland, ohne Umsetzung in GWB und VgV. In den EWR-EFTA-Staaten wie Norwegen kommt die Übernahme in das EWR-Abkommen hinzu. Bis dahin nutzen Sie die EEE und die üblichen Nachweise.

Verschwindet die EEE?

Ja, als Dokument. Der Eignungsdienst übernimmt, und er verwendet Module aus der EEE und e-Certis wieder.

Muss ich die Eignungskriterien weiterhin erfüllen?

Ja. Was sich ändert, ist die Art, wie Sie sie nachweisen. Die Anforderungen selbst bleiben.

Kurz gesagt: Das Once-Only-Prinzip bedeutet, dass Sie Ihr Unternehmen einmal nachweisen und Auftraggeber in der ganzen EU und im EWR die Nachweise selbst abrufen. Der Vorschlag macht das über einen gemeinsamen elektronischen Eignungsdienst zur Regel.

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