Glossar/Bietungsgarantie

Was ist eine

Bietungsgarantie

Auch bekannt als: Bietungsbürgschaft, Bid Bond, Angebotssicherheit

Eine Bietungsgarantie ist eine Garantie einer Bank oder Versicherung, die dem Auftraggeber einen Betrag sichert, falls der Bieter sein Angebot in der Bindefrist zurückzieht oder sich nach dem Zuschlag weigert, den Vertrag zu unterschreiben. Sie ist nicht dasselbe wie eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die absichert, dass der Vertrag tatsächlich erfüllt wird. Die Bietungsgarantie deckt also die Angebotsphase ab, die Vertragserfüllungsbürgschaft die Ausführung und die Gewährleistungszeit.

Wie funktioniert eine Bietungsgarantie?

Ihr Angebot ist während der Bindefrist verbindlich. Ziehen Sie es zurück oder weigern Sie sich nach dem Zuschlag, den Vertrag zu unterschreiben, kann der Auftraggeber die Garantie in Anspruch nehmen. Sie erlischt mit Vertragsschluss oder mit Ablauf der Bindefrist.

Weder die Richtlinie 2014/24/EU noch das GWB enthalten eigene Regeln zur Bietungsgarantie. Der Auftraggeber kann sie trotzdem in den Vergabeunterlagen und den Auftragsausführungsbedingungen verlangen, solange die Forderung angemessen ist. In der deutschen Baupraxis spielt die Bietungsbürgschaft kaum noch eine Rolle, und auch in Norwegen ist sie selten. Häufiger ist sie bei internationalen Projekten, etwa auf Grundlage von FIDIC-Verträgen, und das UNCITRAL-Modellgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen enthält eigene Regeln zu Angebotssicherheiten. Der Betrag liegt dort typischerweise bei wenigen Prozent der Angebotssumme.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft begegnet Ihnen viel öfter. Sie deckt unter anderem Mängel und Verzug, etwa Ansprüche aus einer Vertragsstrafe. Bei einem Bauauftrag nach VOB/A soll die Sicherheit für die Vertragserfüllung 5 Prozent der Auftragssumme und die Sicherheit für Mängelansprüche 3 Prozent der Abrechnungssumme nicht überschreiten. Bei nationalen Vergaben unter 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer ist nach § 9c VOB/A auf die Sicherheit für die Vertragserfüllung zu verzichten. In Norwegen gelten die Standards NS 8405 und NS 8407:

  • Während der Ausführung: Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit von 10 Prozent der Vertragssumme.
  • Nach der Abnahme: Die Sicherheit sinkt für die dreijährige Gewährleistungszeit auf 3 Prozent.
  • Frist und Form: Die Sicherheit ist spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zu stellen, meist als selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Versicherung.
  • Der Bauherr: Die Standards verlangen auch vom Bauherrn eine Sicherheit (15 Prozent nach NS 8405 und 17,5 Prozent nach NS 8407), doch norwegische öffentliche Bauherren weichen davon oft ab.

Bietungsgarantie und Vertragserfüllungsbürgschaft müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Eine hohe Sicherheit bei einem kleinen Auftrag kann kleine Unternehmen ausschließen, ohne dass der Auftraggeber etwas davon hat.

Ein Beispiel: Ein Bauunternehmen gewinnt einen norwegischen NS-8407-Vertrag über 50 Mio. NOK. Innerhalb von 14 Tagen muss es eine Bankbürgschaft über 5 Mio. NOK stellen. Nach der Abnahme sinkt sie auf 1,5 Mio. NOK, die drei Jahre bestehen bleibt. Hätte die Ausschreibung zusätzlich eine Bietungsgarantie von 2 Prozent verlangt, hätte das Unternehmen schon bei Angebotsabgabe 1 Mio. NOK absichern müssen.

Warum ist die Bietungsgarantie für Bieter wichtig?

Sicherheiten kosten Geld. Bank oder Versicherung verlangen eine jährliche Avalprovision, und die Bürgschaft bindet einen Teil Ihrer Kreditlinie. Diese Kosten gehören in die Kalkulation, bevor Sie den Preis festlegen. Prüfen Sie die Sicherheitsanforderungen deshalb früh und sprechen Sie vor Ablauf der Angebotsfrist mit Ihrer Bank. Bekommen Sie nach dem Zuschlag keine Bürgschaft, können Sie den Vertrag nicht erfüllen, und der Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen oder zum nächsten Bieter übergehen. Werkzeuge wie Cobrief helfen Ihnen, Sicherheitsanforderungen in den Vergabeunterlagen zu erkennen, bevor Sie Zeit in das Angebot stecken.

Häufige Fragen

Darf der Auftraggeber eine Bietungsgarantie verlangen?

Ja. Sie ist nicht verboten, muss aber in den Vergabeunterlagen stehen und im Verhältnis zu Wert und Risiko des Auftrags angemessen sein.

Kostet die Bürgschaft etwas?

Ja. Sie zahlen eine jährliche Avalprovision, berechnet auf den Bürgschaftsbetrag. Kalkulieren Sie die Kosten ein, auch für die Jahre der Gewährleistung.

Was ist der Unterschied zwischen selbstschuldnerischer Bürgschaft und Bürgschaft auf erstes Anfordern?

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann sich der Auftraggeber direkt an den Bürgen wenden, wenn Sie Ihre Pflichten verletzt haben, der Bürge kann aber dieselben Einwendungen erheben wie Sie. Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern wird auf die erste schriftliche Anforderung gezahlt, ohne dass der Auftraggeber eine Pflichtverletzung nachweisen muss. Sie ist für Sie deshalb strenger.

Kurz gesagt: Die Bietungsgarantie sichert, dass Sie zu Ihrem Angebot stehen, die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert, dass Sie liefern. Meist begegnet Ihnen nur die zweite, aber beide gehören in den Preis.

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