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Darf der Blaue Engel in einer Ausschreibung verlangt werden?

Viele glauben, ohne Blauen Engel seien sie in Ausschreibungen chancenlos. Das stimmt nicht, es muss immer "oder gleichwertig" heißen. So punkten Sie mit Umweltkriterien.
Viele Anbieter glauben, dass sie ohne den Blauen Engel keine Chance haben, wenn ein öffentlicher Auftraggeber dieses Umweltzeichen in einer Ausschreibung nennt. Das stimmt nicht. Hier räumen wir mit einem der häufigsten Missverständnisse zu Umweltkriterien in der öffentlichen Beschaffung auf, und warum dieses Thema an Bedeutung gewinnt.
Darf der Blaue Engel verlangt werden? Nicht allein
Ein öffentlicher Auftraggeber kann durchaus auf ein Umweltzeichen wie den Blauen Engel verweisen. Nach § 34 VgV, der Artikel 43 der EU-Vergaberichtlinie (2014/24/EU) umsetzt, muss aber immer auch ein "gleichwertiges Gütezeichen" oder ein anderer geeigneter Nachweis akzeptiert werden. Das bedeutet, dass das EU-Umweltzeichen (EU Ecolabel) und der Nordische Schwan in der Regel als gleichwertig gelten, wenn die zugrunde liegenden Kriterien passen.
Wenn Sie noch keine Zertifizierung erworben haben, können Sie in der Regel andere Nachweise vorlegen, die belegen, dass die gleichen Anforderungen erfüllt sind. Entscheidend ist nicht das Zeichen selbst, sondern das dahinterliegende Anforderungsprofil.
Warum das jetzt wichtiger ist
Klima und Umwelt sind in den letzten Jahren von einem kleinen Plus zu einem echten Entscheidungsfaktor in Ausschreibungen geworden. Der Kurs der EU-Kommission zur umweltorientierten öffentlichen Beschaffung (Green Public Procurement, GPP), sektorbezogene GPP-Kriterien und die mit dem Europäischen Green Deal verknüpften Regeln weisen alle in dieselbe Richtung: umweltbezogene Zuschlagskriterien wiegen heute schwerer als noch vor fünf Jahren.
In Norwegen ist dies seit dem 1. Juli 2026 sogar gesetzlich verankert. Nach § 5b des norwegischen Beschaffungsgesetzes müssen Klima- und Umweltaspekte in den meisten veröffentlichten Ausschreibungen mit mindestens 30 Prozent gewichtet werden, eine deutliche Variante desselben Trends, der EU-weit sichtbar ist.
Für Anbieter heißt das: Umweltleistung ist mittlerweile ein Punkt, an dem Ausschreibungen tatsächlich entschieden werden. Wer einen echten Umwelteffekt nachweisen kann, holt sich hier den Vorsprung.
Was Sie tun sollten
Lesen Sie genau, was der Auftraggeber verlangt. Steht ein bestimmtes Umweltzeichen im Text, achten Sie auf die Formulierung "oder gleichwertig", sie muss dort stehen. Fehlt Ihnen dieses Zeichen, prüfen Sie, ob ein anderes anerkanntes Umweltzeichen die Kriterien erfüllt oder ob Sie die zugrunde liegenden Anforderungen selbst nachweisen können. Verabschieden Sie sich nicht aus dem Verfahren, nur weil ein bestimmter Stempel fehlt.
Zum Abschluss
Der Blaue Engel ist ein guter Einstieg, weil ihn viele kennen, aber er ist kein Türsteher. Die Regel "oder gleichwertig" gibt es gerade deshalb, damit starke Anbieter nicht ausgeschlossen werden. Und weil Umweltkriterien in Ausschreibungen zunehmend Gewicht bekommen, lohnt es sich, in den Umweltteil des Angebots wirklich Zeit zu investieren.
Wir bei Cobrief sprechen gerne darüber, wie Sie Umweltkriterien in Ausschreibungen überzeugend beantworten.