Glossar/Vergabeverordnung

Was ist die

Vergabeverordnung

Auch bekannt als: VgV

Die Vergabeverordnung (VgV) ist das deutsche Regelwerk, das die detaillierten Verfahrensvorschriften für öffentliche Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte enthält. Sie konkretisiert die Grundsätze des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und dient der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU in deutsches Recht.

Aufbau und Inhalt

Die Vergabeverordnung regelt den gesamten Ablauf eines Vergabeverfahrens und legt fest:

  • Verfahrensarten: Welche Form der Ausschreibung gewählt werden kann (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren etc.)
  • Vergabeunterlagen: Welche Inhalte bereitgestellt werden müssen (§ 29 VgV), einschließlich Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen
  • Eignungsprüfung: Welche Eignungskriterien der Auftraggeber festlegen darf und wie sie nachzuweisen sind
  • Angebotswertung: Wie Zuschlagskriterien zu formulieren und anzuwenden sind (§ 58 VgV)
  • Fristen: Mindestfristen für die Angebotsabgabe je nach Verfahrensart und Bekanntmachung

Abgrenzung zu anderen Regelwerken

Neben der VgV existieren weitere Vergabeordnungen für bestimmte Bereiche: die VOB/A für Bauleistungen, die SektVO für den Sektorenbereich (Wasser, Energie, Verkehr, Post) und die KonzVgV für Konzessionen. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt die UVgO als vereinfachtes Regelwerk.

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Norwegisches Äquivalent

Das norwegische Pendant zur Vergabeverordnung ist die Forskrift om offentlige anskaffelser (FOA). Beide Regelwerke setzen die gleiche EU-Richtlinie um, unterscheiden sich jedoch in der konkreten Ausgestaltung, etwa bei nationalen Schwellenwerten und Verfahrensvereinfachungen.

Die Vergabeverordnung bildet zusammen mit dem GWB die rechtliche Grundlage für alle öffentlichen Aufträge in Deutschland oberhalb der EU-Schwellenwerte. Für Bieter ist sie das maßgebliche Regelwerk, um zu verstehen, welche Verfahrensschritte und Fristen gelten.

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