Glossar/Bußgeld im Vergaberecht

Was ist ein

Bußgeld im Vergaberecht

Auch bekannt als: Ordnungsgeld, Sanktion

Ein vergaberechtliches Bußgeld ist eine wirtschaftliche Sanktion, die bei schwerwiegenden Vergabeverstößen verhängt werden kann. In Deutschland steht bei rechtswidrigen Direktvergaben als schärfste Sanktion die Unwirksamkeit des Vertrags gemäß § 135 GWB zur Verfügung. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche und in bestimmten Fällen Ordnungsgelder verhängt werden.

Wie funktioniert die Sanktionierung?

Das deutsche Vergaberecht kennt mehrere Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften:

  • Unwirksamkeit des Vertrags: Nach § 135 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn er ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben wurde oder wenn gegen die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB verstoßen wurde. Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Kenntnis des Verstoßes gestellt werden, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
  • Vertragsverkürzung: Wird der Vertrag nicht für unwirksam erklärt, kann die Vergabekammer als alternative Sanktion die Laufzeit des Vertrags verkürzen oder ein Bußgeld verhängen (§ 135 Abs. 3 GWB).
  • Schadensersatz: Betroffene Bieter können Schadensersatzansprüche nach § 181 GWB geltend machen.

Wichtige Fristen und Ausnahmen

  • Antragsfrist: Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Kenntnis des Verstoßes bei der Vergabekammer eingehen
  • Absolut Frist: Spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss
  • Ausnahme: Die Unwirksamkeit kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber eine Ex-ante-Transparenzbekanntmachung veröffentlicht und mindestens zehn Tage vor Vertragsschluss gewartet hat

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Die Sanktionsmechanismen des Vergaberechts sind ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Vergabevorschriften. Die Möglichkeit der Vertragsunwirksamkeit bei rechtswidrigen Direktvergaben schafft einen starken Anreiz für Auftraggeber, die Veröffentlichungspflichten einzuhalten.

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