Glossar/Unterschwellenvergabe (UVgO)

Was ist die

Unterschwellenvergabe (UVgO)

Auch bekannt als: Unterschwellenbereich, nationale Vergabe

Die Unterschwellenvergabe bezeichnet die Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Wert unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt. In Deutschland wird dieser Bereich durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen sowie die VOB/A Abschnitt 1 für Bauleistungen geregelt. Im Gegensatz zur Oberschwellenvergabe nach GWB und VgV gilt hier kein primärer Rechtsschutz vor den Vergabekammern.

Wie funktioniert die Unterschwellenvergabe?

Die UVgO, die 2017 in Kraft trat, sieht vereinfachte Verfahren vor, die dennoch die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung wahren müssen. Die Verfahren richten sich nach dem Auftragswert:

  • Direktauftrag (bis 1.000 EUR netto): Direktvergabe ohne förmliches Verfahren
  • Verhandlungsvergabe (bis 25.000 EUR bei Liefer-/Dienstleistungen): Formlose Einholung von Angeboten bei mindestens drei Unternehmen
  • Beschränkte Ausschreibung (höhere Werte): Aufforderung an eine begrenzte Anzahl geeigneter Unternehmen
  • Öffentliche Ausschreibung: Unbeschränkte Aufforderung an alle interessierten Unternehmen

Die konkreten Wertgrenzen können je nach Bundesland und Vergabestelle variieren, da die Landesvergabegesetze eigene Regelungen treffen können.

Besonderheiten im Unterschwellenbereich

Im Vergleich zum Oberschwellenbereich (GWB/VgV) gelten einige Vereinfachungen:

  • Keine Pflicht zur EU-weiten Bekanntmachung auf TED
  • Vereinfachte Dokumentationspflichten
  • Kein primärer Rechtsschutz vor den Vergabekammern
  • Größere Flexibilität bei der Wahl der Verfahrensart

Dennoch gelten die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO/LHO). Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, auch nationale Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte zu finden und rechtzeitig auf Vergabemöglichkeiten aufmerksam zu werden.

Die Unterschwellenvergabe macht den Großteil aller öffentlichen Auftragsvergaben aus. Für Bieter bedeutet der Unterschwellenbereich vereinfachte Anforderungen, aber auch weniger formalen Rechtsschutz. Ein guter Überblick über die jeweils geltenden Wertgrenzen und Verfahrensregeln ist daher besonders wichtig.

In Norwegen regelt Teil I der Anskaffelsesforskriften (FOA) den vergleichbaren Bereich für Aufträge über 100.000 NOK bis zur nationalen Schwelle.

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