Glossar/Sektorenverordnung

Was ist die

Sektorenverordnung

Auch bekannt als: SektVO, Sektorenvergaberecht

Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sektoren Wasser- und Energieversorgung, Verkehr sowie Postdienste. Sie setzt die EU-Richtlinie 2014/25/EU in deutsches Recht um und gewährt Auftraggebern in diesen Bereichen flexiblere Regeln als die allgemeine Vergabeverordnung (VgV).

Wie funktioniert die Sektorenverordnung?

Die SektVO gilt, wenn Sektorenauftraggeber Liefer-, Dienst- oder Bauaufträge vergeben, die mit einer Sektorentätigkeit zusammenhängen und die EU-Schwellenwerte erreichen. Entscheidend ist die Art der Tätigkeit, nicht die Rechtsform des Auftraggebers.

Zu den erfassten Tätigkeiten zählen die Versorgung mit Gas, Wärme und Elektrizität, die Trinkwasserversorgung, Verkehrsleistungen einschließlich Häfen und Flughäfen sowie Postdienste. Wenn beispielsweise ein kommunales Verkehrsunternehmen Busse beschafft, gilt die SektVO, auch wenn die Gemeinde ihre übrigen Beschaffungen nach der VgV durchführt.

Was unterscheidet die SektVO von der VgV?

Der wichtigste Unterschied liegt in der Verfahrensflexibilität. Im Gegensatz zur VgV ist das Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung in der SektVO stets zulässig (§ 13 SektVO). In der Praxis sind Verhandlungen eher die Regel als die Ausnahme.

Die EU-Schwellenwerte liegen deutlich höher als bei der VgV:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 443.000 EUR
  • Bauaufträge: 5.538.000 EUR

(Geltende EU-Schwellenwerte 2024–2025, netto)

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Die Sektorenverordnung deckt einen erheblichen Teil des deutschen Vergabemarkts im Bereich Infrastruktur und Daseinsvorsorge ab. Für Unternehmen, die in der Wasser-, Energie- oder Verkehrsbranche tätig sind, ist die Kenntnis dieser Sonderregeln entscheidend, da sie sich wesentlich vom allgemeinen Vergaberecht nach GWB und VgV unterscheiden.

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