Was ist eine
rechtswidrige Direktvergabe
Auch bekannt als: De-facto-Vergabe, unzulässige Direktvergabe
Eine rechtswidrige Direktvergabe liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Vertrag schließt, ohne das Vergabeverfahren ordnungsgemäß bekannt zu machen, obwohl eine Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt als schwerwiegendster Verstoß gegen das Vergaberecht und kann zur Nichtigkeit des Vertrags führen. Sie unterscheidet sich von einer zulässigen Direktvergabe, die bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte erlaubt ist.
Wie entsteht eine rechtswidrige Direktvergabe?
Typische Fallkonstellationen sind:
- Fehlende Bekanntmachung: Der Auftraggeber schließt einen Vertrag, ohne die Ausschreibung überhaupt zu veröffentlichen
- Falsches Bekanntmachungsniveau: Die Ausschreibung wird nur national veröffentlicht, obwohl der Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschreitet und eine Veröffentlichung auf TED erforderlich wäre
- Unzulässige Vertragsänderungen: Wesentliche Änderungen eines bestehenden Vertrags ohne neues Vergabeverfahren
- Unzulässige Nutzung von Rahmenvereinbarungen: Abrufe, die nicht durch eine bestehende Rahmenvereinbarung gedeckt sind
Rechtsfolgen und Rechtsschutz
Nach § 135 GWB ist ein Vertrag, der ohne die vorgeschriebene Bekanntmachung geschlossen wurde, von Anfang an unwirksam. Bieter, die durch die rechtswidrige Direktvergabe benachteiligt wurden, können einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer stellen.
Ein Auftraggeber kann sich gegen die Unwirksamkeit absichern, indem er eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung veröffentlicht und mindestens zehn Kalendertage vor dem Vertragsschluss wartet. Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, Bekanntmachungen zu überwachen und mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen.
Die rechtswidrige Direktvergabe ist ein ernstzunehmender Verstoß mit weitreichenden Konsequenzen. Das deutsche Vergaberecht bietet betroffenen Unternehmen mit dem Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern einen wirksamen Rechtsschutz.