Was ist eine
Rahmenvereinbarung
Auch bekannt als: Rahmenvertrag
Eine Rahmenvereinbarung ist eine langfristige Vereinbarung zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen, die die Bedingungen für künftige Einzelabrufe festlegt. Sie ermöglicht es der öffentlichen Hand, wiederkehrende Bedarfe effizient zu decken, ohne jedes Mal ein vollständiges Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
Wie funktioniert eine Rahmenvereinbarung?
Wenn eine öffentliche Stelle weiß, dass sie bestimmte Waren oder Dienstleistungen regelmäßig benötigt, kann sie eine Rahmenvereinbarung abschließen. Beispiel: Eine Stadtverwaltung schließt eine Rahmenvereinbarung mit drei Büromöbellieferanten ab. Bei Bedarf kann sie direkt bei einem dieser Lieferanten bestellen, ohne eine neue Bekanntmachung veröffentlichen zu müssen.
Bei Vereinbarungen mit mehreren Unternehmen kann der Auftraggeber:
- Einzelaufträge nach einer festgelegten Rangfolge vergeben
- Einen vereinfachten Wettbewerb (Miniwettbewerb) unter den Rahmenvereinbarungspartnern durchführen
Wesentliche Merkmale
Nach § 21 VgV darf eine Rahmenvereinbarung grundsätzlich eine Laufzeit von vier Jahren nicht überschreiten, sofern keine besonderen Gründe vorliegen. Die Vereinbarung muss festlegen:
- Welche Leistungen abgerufen werden können
- Den voraussichtlichen Umfang
- Preis- und Lieferbedingungen
- Die geltenden Vertragsbedingungen
Moderne Werkzeuge wie Cobrief erleichtern es Bietern, relevante Rahmenvereinbarungen zu finden und am Wettbewerb teilzunehmen. Ein guter Überblick über aktive Rahmenvereinbarungen kann langfristige und planbare Einnahmen sichern.
Eine Rahmenvereinbarung bietet beiden Seiten Planungssicherheit. Der Auftraggeber sichert sich den Zugang zu benötigten Leistungen, die Unternehmen erhalten Planbarkeit über künftige Aufträge. Dies erleichtert Ressourcenplanung und Kapazitätssteuerung für alle Beteiligten.