Was ist ein
offenes Verfahren
Auch bekannt als: öffentliche Ausschreibung
Das offene Verfahren ist eine Vergabeart, bei der alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben können, ohne vorherige Eignungsprüfung in einem gesonderten Schritt. Es ist ein einstufiges Verfahren und die am häufigsten verwendete Vergabeart für öffentliche Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Rund 80 % aller EU-weiten Vergabeverfahren werden als offenes Verfahren durchgeführt.
Wie läuft ein offenes Verfahren ab?
Der öffentliche Auftraggeber erstellt Vergabeunterlagen, die den Beschaffungsgegenstand, die Eignungskriterien und die Zuschlagskriterien beschreiben. Die Bekanntmachung wird auf TED veröffentlicht, wenn der Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschreitet.
Alle interessierten Unternehmen können innerhalb der Frist ein Angebot einreichen. Der Auftraggeber bewertet die Angebote anhand der Zuschlagskriterien und wählt das wirtschaftlichste Angebot aus. Nach der Zuschlagsentscheidung folgt eine Informations- und Wartefrist vor dem Vertragsschluss.
Wichtige Regeln
- Verhandlungsverbot: Über die eingereichten Angebote darf nicht verhandelt werden (§ 15 Abs. 5 VgV). Das Angebot bei Fristablauf ist grundsätzlich endgültig.
- Aufklärung: Der Auftraggeber darf Bieter auffordern, fehlerhafte oder unklare Angaben zu erläutern, zu ergänzen oder zu berichtigen.
- Mindestfristen: Die Angebotsfrist beträgt mindestens 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung, reduzierbar auf 30 Tage bei elektronischer Einreichung.
- Freier Zugang: Die Vergabeunterlagen müssen ab dem Tag der Bekanntmachung unentgeltlich und elektronisch zugänglich sein.
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Das offene Verfahren ist die Grundlage des europäischen Vergaberechts. Es gewährleistet breiten Wettbewerb und Gleichbehandlung, verlangt aber gleichzeitig präzise Vergabeunterlagen, da Verhandlungen nicht zulässig sind und der Auftraggeber seinen Bedarf von Anfang an klar beschreiben muss.