Glossar/Öffentlicher Auftraggeber

Was ist ein

öffentlicher Auftraggeber

Auch bekannt als: Auftraggeber, Vergabestelle

Ein öffentlicher Auftraggeber ist die staatliche oder kommunale Stelle, die Waren, Dienst- oder Bauleistungen beschafft. Er ist gewissermaßen der "Käufer" bei einem öffentlichen Auftrag: Er definiert den Bedarf, organisiert den Wettbewerb und wählt das wirtschaftlichste Angebot aus. Das Vergaberecht stellt sicher, dass öffentliche Mittel effizient und fair eingesetzt werden.

Wer gilt als öffentlicher Auftraggeber?

Nach § 99 GWB sind öffentliche Auftraggeber:

  • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände) sowie deren Sondervermögen und vergleichbare Stellen
  • Andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, und die überwiegend staatlich finanziert oder kontrolliert werden
  • Verbände, die aus diesen Stellen bestehen

Ein verwandter, aber eigenständiger Begriff ist der "Sektorenauftraggeber" nach § 100 GWB, der für die Bereiche Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste gilt und eigenen Vergaberegeln unterliegt.

Welche Pflichten hat ein öffentlicher Auftraggeber?

Das GWB verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Einhaltung zentraler Grundsätze (§ 97 GWB):

  • Wettbewerb – Aufträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben, etwa durch eine Bekanntmachung auf TED oder nationalen Plattformen
  • Gleichbehandlung – alle Bieter müssen gleich behandelt werden, mit denselben Eignungskriterien und Zuschlagskriterien
  • Transparenz – das Verfahren muss nachvollziehbar und dokumentiert sein
  • Verhältnismäßigkeit – die Anforderungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen

Auftraggeber müssen zudem strategische Ziele wie Umweltschutz, soziale Aspekte und Innovation berücksichtigen. Unternehmen, die einen Verstoß gegen das Vergaberecht vermuten, können bei der zuständigen Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen. Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber zu finden und zu verfolgen. In Norwegen wird die vergleichbare Rolle als "oppdragsgiver" bezeichnet, das Nachprüfungsverfahren läuft dort über die Klagenemnda for offentlige anskaffelser (KOFA).

Der öffentliche Auftraggeber steht im Mittelpunkt jedes Vergabeverfahrens. Er legt die Regeln fest und trägt die Verantwortung dafür, dass der Prozess rechtmäßig abläuft, zum Nutzen der Allgemeinheit und eines fairen Wettbewerbs.

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