Glossar/Nebenangebot

Was ist ein

Nebenangebot

Auch bekannt als: Alternativangebot

Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das eine andere Lösung als die vom öffentlichen Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung vorgegebene vorschlägt. Während ein reguläres Angebot die Vorgaben Punkt für Punkt erfüllt, bietet ein Nebenangebot einen abweichenden Ansatz, etwa eine andere Technologie, ein anderes Material oder ein anderes Durchführungsmodell.

Wie funktionieren Nebenangebote?

Ein Bieter darf ein Nebenangebot nicht von sich aus einreichen. Der Auftraggeber muss Nebenangebote in der Bekanntmachung ausdrücklich zulassen (§ 35 VgV). Werden Nebenangebote zugelassen, muss der Auftraggeber Mindestanforderungen festlegen, die das Nebenangebot erfüllen muss. Die Zuschlagskriterien müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl auf reguläre Angebote als auch auf Nebenangebote angewendet werden können.

Der Auftraggeber kann zusätzlich verlangen, dass der Bieter neben dem Nebenangebot auch ein reguläres Angebot einreicht.

Wann sind Nebenangebote sinnvoll?

  • Innovation: Bieter können neue Lösungen vorschlagen, die der Auftraggeber nicht in Betracht gezogen hat
  • Bessere Wirtschaftlichkeit: Ein alternativer Ansatz kann zu niedrigeren Lebenszykluskosten führen
  • Flexibilität: Der Auftraggeber erhält eine breitere Entscheidungsgrundlage

Werkzeuge wie Cobrief können Unternehmen dabei helfen, Ausschreibungen zu identifizieren, bei denen Nebenangebote zugelassen sind, um abzuwägen, ob ein alternativer Lösungsansatz sinnvoll ist.

Nebenangebote sind ein wichtiges Instrument zur Förderung von Innovation in der öffentlichen Beschaffung. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber klare Mindestanforderungen und transparente Bewertungsmodelle definiert.

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