Was ist das
Konzessionsvergaberecht
Auch bekannt als: Konzessionsvergabeverordnung, KonzVgV
Das Konzessionsvergaberecht regelt die Vergabe von Konzessionsverträgen durch die öffentliche Hand. Es findet sich in den §§ 148-154 GWB sowie in der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die die EU-Richtlinie 2014/23/EU in deutsches Recht umsetzt. Es deckt sowohl Dienstleistungskonzessionen als auch Baukonzessionen ab und gilt für alle öffentlichen Auftraggeber.
Wie funktioniert das Konzessionsvergaberecht?
Das entscheidende Merkmal eines Konzessionsvertrags ist die Übertragung des Betriebsrisikos auf den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat keine Garantie, seine Investitionen oder Betriebskosten zu decken. Die Einnahmen stammen ganz oder teilweise von den Nutzern der Leistung.
Wenn der geschätzte Wert den EU-Schwellenwert von 5.538.000 EUR (2024-2025) übersteigt, muss die Vergabe EU-weit in einer Bekanntmachung auf TED veröffentlicht werden. Ein wichtiges Merkmal ist, dass das Konzessionsvergaberecht keine bestimmten Verfahrensarten vorschreibt. Der Auftraggeber hat großen Gestaltungsspielraum, solange die Grundsätze Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz gewahrt werden (§ 148 GWB).
Typische Beispiele für Konzessionsverträge
- Betrieb von Parkflächen, bei denen der Auftragnehmer aus Parkgebühren Einnahmen erzielt
- Kantinenbetrieb, bei dem der Auftragnehmer vom Verkauf an Beschäftigte und Besucher lebt
- Betrieb von Sportstätten, bei dem Eintrittskarten und Vermietung die Einnahmequelle bilden
- Mautstraßenprojekte, bei denen der Auftragnehmer den Straßenbau finanziert und über Mautgebühren refinanziert
Konzessionsverträge sollen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre laufen, es sei denn, die Investitionshöhe erfordert eine längere Amortisationszeit (§ 152 Abs. 3 GWB). Werkzeuge wie Cobrief erleichtern es Unternehmen, Konzessionsvergaben frühzeitig zu erkennen.
Das Konzessionsvergaberecht unterscheidet sich von der VgV dadurch, dass es speziell auf Verträge zugeschnitten ist, bei denen der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko trägt. Verstöße können über Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern gerügt werden. Für Unternehmen, die Konzessionsaufträge in Betracht ziehen, ist es entscheidend zu verstehen, dass das Betriebsrisiko und damit die Möglichkeit für Gewinn und Verlust bei ihnen liegt.