Glossar/Informationspflicht

Was ist die

Informationspflicht

Auch bekannt als: Mitteilungspflicht, Vorabinformationspflicht

Die Informationspflicht im deutschen Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, die am Vergabeverfahren beteiligten Bieter über wesentliche Entscheidungen zu informieren. Kernstück ist die Vorabinformation nach § 134 GWB, die den Bietern vor der Zuschlagserteilung mitteilt, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und aus welchen Gründen ein Angebot nicht berücksichtigt wurde.

Wie funktioniert die Informationspflicht?

Die zentrale Informationspflicht ist in § 134 GWB geregelt. Danach muss der Auftraggeber die betroffenen Bieter unverzüglich über die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung informieren und dabei folgende Angaben machen:

  • Den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll
  • Die Gründe für die Nichtberücksichtigung des jeweiligen Angebots
  • Den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses

Diese Information muss vor Ablauf der Informations- und Wartefrist (Stillhaltefrist) erfolgen. Erst nach Ablauf dieser Frist darf der Auftraggeber den Vertrag schließen. Damit erhalten Bieter die Möglichkeit, die Entscheidung zu prüfen und gegebenenfalls ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer einzuleiten.

Umfang der Informationspflicht

Die Informationspflicht umfasst verschiedene Aspekte:

  • Vorabinformation (§ 134 GWB): Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung mit Begründung
  • Information über Ausschluss: Bieter, deren Angebot ausgeschlossen wird, sind unverzüglich zu informieren
  • Aufhebung: Bei Aufhebung des Verfahrens sind alle Bieter zu unterrichten
  • Ergänzende Informationen: Auf Verlangen ist eine vertiefte Begründung zu erteilen (§ 62 VgV)

Ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann zur Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrags führen (§ 135 GWB). Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, Bekanntmachungen und Vergabeverfahren zu verfolgen, um rechtzeitig auf Zuschlagsentscheidungen reagieren zu können.

Die Informationspflicht ist ein zentrales Instrument des vergaberechtlichen Rechtsschutzes. Sie stellt sicher, dass unterlegene Bieter die Möglichkeit erhalten, eine Zuschlagsentscheidung vor Vertragsschluss überprüfen zu lassen, und bildet damit die Grundlage für einen effektiven Bieterschutz.

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