Glossar/Vertragsstrafe

Was ist eine

Vertragsstrafe

Auch bekannt als: Konventionalstrafe, Pönale

Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Geldzahlung, die bei Verzug oder Nichterfüllung einer vertraglichen Pflicht fällig wird. Im öffentlichen Auftragswesen dient sie als Druckmittel zur termingerechten Leistungserbringung: Der Auftraggeber muss keinen konkreten Schaden nachweisen, und der Auftragnehmer kennt das Risiko im Voraus.

Wie funktioniert eine Vertragsstrafe?

Die Vertragsstrafe wird ausgelöst, wenn der Auftragnehmer eine vertraglich festgelegte Frist überschreitet. Nach § 341 BGB kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen. Im Vergaberecht werden Vertragsstrafen häufig in den Auftragsausführungsbedingungen vereinbart.

Die Höhe und Berechnung hängen vom verwendeten Vertragsmuster ab. Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) begrenzt in § 11 die Vertragsstrafe auf insgesamt 5 % der Auftragssumme. In IT-Verträgen (z. B. nach EVB-IT) werden häufig Tagessätze von 0,1 % bis 0,2 % der Auftragssumme pro Kalendertag Verzug vereinbart, ebenfalls mit einer Obergrenze.

Wichtige Regelungen

  • Schriftliche Vereinbarung erforderlich: Vertragsstrafe und Satz müssen im Vertrag festgelegt sein. Fristen ohne ausdrückliche Vertragsstrafenklausel lösen keinen Anspruch aus
  • Verhältnismäßigkeit: Nach § 343 BGB kann eine unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafe auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Im kaufmännischen Verkehr (§ 348 HGB) ist diese Herabsetzung allerdings ausgeschlossen
  • Obergrenze: Typischerweise 5 % der Auftragssumme bei Bauaufträgen, bei anderen Auftragsarten je nach Vereinbarung
  • Fristverlangerung: Wenn der Verzug auf Umständen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder bei höherer Gewalt, kann der Auftragnehmer eine Fristverlängerung beanspruchen

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Die Vertragsstrafe schafft einen Ausgleich zwischen dem Interesse an termingerechter Leistung und einem kalkulierbaren Risiko. Für den Auftraggeber ist sie ein wichtiges Instrument im Vertragsmanagement, während der Auftragnehmer einen klaren Rahmen für die finanziellen Folgen einer Verzögerung erhält.

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