Was ist
Verhältnismäßigkeit
Auch bekannt als: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Proportionalitätsprinzip
Verhältnismäßigkeit ist ein grundlegender Satz des Vergaberechts, der verlangt, dass Anforderungen, Verfahren und Dokumentationspflichten in angemessenem Verhältnis zum Gegenstand und Wert des Auftrags stehen. Das Prinzip ist in § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB verankert und gilt für alle Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Wie funktioniert Verhältnismäßigkeit?
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, den Wettbewerb an Art, Umfang und Komplexität des Auftrags anzupassen. Ein kleiner Auftrag erfordert keine ebenso strengen Anforderungen wie ein großer. Die Anforderungen müssen auf der einen Seite hoch genug sein, um Qualität und Wettbewerb zu gewährleisten, dürfen aber auf der anderen Seite nicht so streng sein, dass qualifizierte Unternehmen unnötig ausgeschlossen werden.
Das Prinzip setzt in beide Richtungen Grenzen: Der Auftraggeber darf keine unverhältnismäßig hohen Eignungskriterien stellen, die ansonsten geeignete Unternehmen ausschließen, und die Leistungsbeschreibung darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des Beschaffungszwecks notwendig ist.
Wann ist Verhältnismäßigkeit besonders wichtig?
- Eignungskriterien: Umsatzanforderungen dürfen nach § 45 Abs. 2 VgV höchstens das Zweifache des geschätzten Auftragswerts betragen
- Zuschlagskriterien: Die Gewichtung und Ausgestaltung muss zum Auftragsgegenstand passen
- Verfahrenswahl: Komplexe Verfahrensarten wie der wettbewerbliche Dialog sollten nur bei entsprechend komplexen Beschaffungen eingesetzt werden
- Dokumentationspflichten: Der Umfang der geforderten Nachweise muss dem Auftragswert angemessen sein
Die Vergabekammern prüfen regelmäßig, ob die gestellten Anforderungen verhältnismäßig sind. Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, die Anforderungen einzelner Ausschreibungen zu verstehen und das Angebot entsprechend anzupassen.
Verhältnismäßigkeit ist einer der zentralen Grundsätze des europäischen und deutschen Vergaberechts. Zusammen mit Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz stellt er sicher, dass öffentliche Aufträge effizient und fair vergeben werden, ohne dass der Prozess aufwändiger wird als nötig.