Glossar/Ungewöhnlich niedriges Angebot

Was ist ein

ungewöhnlich niedriges Angebot

Auch bekannt als: Unterpreisangebot

Ein ungewöhnlich niedriges Angebot ist ein Angebot, bei dem der Preis im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung unverhältnismäßig niedrig erscheint. Solche Angebote können darauf hindeuten, dass der Bieter den Auftrag unterschätzt hat oder dass Umstände vorliegen, die die Vertragserfüllung gefährden. Das Vergaberecht enthält keine exakte Definition, was „ungewöhnlich niedrig" ist, und auch keine festgelegte Berechnungsmethode.

Wie funktionieren die Regeln für ungewöhnlich niedrige Angebote?

Die Regelung findet sich in § 60 VgV für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Wenn ein Auftraggeber ein Angebot für ungewöhnlich niedrig hält, muss er den Bieter zunächst schriftlich um Aufklärung der Preise bitten. § 60 Abs. 2 VgV nennt fünf Gesichtspunkte, zu denen der Bieter Stellung nehmen sollte, darunter Herstellungsverfahren, technische Lösungen und besonders günstige Bedingungen.

Ein Ausschluss ist nur zulässig, wenn das Preis- oder Kostenniveau nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden kann. Der Auftraggeber muss das Angebot ausschließen, wenn der niedrige Preis auf Verstößen gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften beruht. In allen anderen Fällen hat der Auftraggeber das Recht, aber nicht die Pflicht zum Ausschluss.

Wichtige Grundsätze

  • Gesamtbetrachtung: Es wird das Angebot als Ganzes bewertet; einzelne Positionen mit einem Preis von null oder sehr niedrig begründen nicht automatisch einen Ausschluss
  • Strategische Preisgestaltung ist zulässig: Ein Bieter kann bewusst niedrig kalkulieren, um in einen Markt einzusteigen, ohne dass dies allein einen Ausschlussgrund darstellt
  • Kein automatischer Ausschluss: Der Auftraggeber darf keinen „Mindestpreis" festlegen und Angebote darunter automatisch ausschließen
  • Beweislast: Der Auftraggeber muss begründen, warum er das Angebot für ungewöhnlich niedrig hält, und der Bieter muss daraufhin die Preise erklären

Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, Vergabeunterlagen zu analysieren und fundierte Angebote mit realistischer Preisgestaltung einzureichen.

Ein ungewöhnlich niedriges Angebot ist nicht zwangsläufig ein schlechtes Angebot. Die Regeln stellen sicher, dass der Auftraggeber die Hintergründe niedriger Preise untersucht, bevor ein möglicher Ausschluss erfolgt, damit Bieter, die tatsächlich zu einem niedrigen Preis leisten können, nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Bereit, mehr Ausschreibungen zu gewinnen?

Cobrief hilft Ihnen, Ausschreibungen zu finden, zu bewerten und zu beantworten.

Cobrief kostenlos testen