Glossar/Tariftreue und Sozialstandards

Was sind

Tariftreue und Sozialstandards

Auch bekannt als: soziale Auftragsausführungsklauseln, Tariftreuepflichten

Tariftreue und Sozialstandards bezeichnen im Vergaberecht vertragliche Anforderungen, die öffentliche Auftraggeber bei öffentlichen Ausschreibungen stellen, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Diese Klauseln verpflichten Bieter und Unterauftragnehmer, Mindestlöhne einzuhalten und Arbeitnehmerrechte zu wahren.

Wie funktionieren Tariftreue und Sozialstandards?

Auf Bundesebene ermöglicht das GWB in §§ 128, 129 die Festlegung sozialer und umweltbezogener Auftragsausführungsbedingungen. Diese gehen über die Eignungskriterien hinaus, die vor der Zuschlagserteilung geprüft werden, und gelten während der gesamten Vertragslaufzeit.

Die konkreten Anforderungen variieren je nach Bundesland erheblich. Viele Bundesländer haben eigene Tariftreue- und Vergabegesetze erlassen, die über die Bundesvorgaben hinausgehen:

  • Mindestlohn: Neben dem bundesweiten Mindestlohn (12,82 € pro Stunde seit 2025) verlangen einige Landesvergabegesetze einen höheren vergabespezifischen Mindestlohn
  • Tariftreuepflicht: In mehreren Bundesländern müssen Auftragnehmer die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge einhalten
  • ILO-Kernarbeitsnormen: Zunehmend wird die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als Vertragsbedingung vorgeschrieben
  • Nachunternehmerklauseln: Anforderungen an die Weitergabe der Sozialstandards an Unterauftragnehmer

Kontrolle und Durchsetzung

Strenge Anforderungen sind nur wirksam, wenn sie auch überprüft werden. Auftraggeber müssen Kontrollmechanismen und Sanktionen bei Verstößen vorsehen, etwa Vertragsstrafen, Zahlungseinbehalte oder Kündigung des Vertrags. Werkzeuge wie Cobrief können Unternehmen dabei unterstützen, die in verschiedenen Ausschreibungen geltenden Sozialstandards im Überblick zu behalten.

Tariftreue und Sozialstandards sind ein zentrales Instrument, um die öffentliche Beschaffungsmacht für faire Arbeitsbedingungen einzusetzen. In Norwegen verfolgt die sogenannte Norgesmodellen vergleichbare Ziele mit nationalen Mindestanforderungen für Bau- und Reinigungsleistungen.

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