Was ist das
positive Interesse
Auch bekannt als: Erfüllungsinteresse, entgangener Gewinn
Das positive Interesse ist ein schadensersatzrechtlicher Begriff, der darauf abzielt, einen übergangenen Bieter wirtschaftlich so zu stellen, als wäre ihm der Auftrag korrekt erteilt und der Vertrag durchgeführt worden. In der öffentlichen Beschaffung bedeutet dies, dass der Bieter Ersatz für den Gewinn verlangen kann, den er erzielt hätte, nicht nur für die Kosten der Teilnahme am Verfahren.
Wie funktioniert der Ersatz des positiven Interesses?
Der Schadensersatzanspruch ist in § 181 GWB geregelt. Für einen Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Der Auftraggeber muss gegen Vergabevorschriften verstoßen haben, es muss ein Kausalzusammenhang bestehen, und der Bieter muss einen Vermögensschaden erlitten haben.
Beim Kausalzusammenhang muss der Bieter mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass er den Zuschlag erhalten hätte, wenn der Vergabeverstoß hinweggedacht wird. Darüber hinaus muss der Auftrag auch rechtmäßig hätte vergeben werden können; wäre das Verfahren ohnehin aufzuheben gewesen, entfällt der Anspruch auf das positive Interesse.
Unterschied zum negativen Interesse
- Positives Interesse deckt den entgangenen Gewinn: der Bieter wird so gestellt, als wäre der Vertrag erfüllt worden
- Negatives Interesse deckt nur die Angebotskosten: der Bieter wird so gestellt, als hätte das Verfahren nie stattgefunden
- Beide erfordern einen Vergabeverstoß, aber die Anforderungen an den Kausalzusammenhang unterscheiden sich
- Das negative Interesse kann auch dann verlangt werden, wenn das Verfahren aufzuheben gewesen wäre
Wesentliche Rechtsprechung
Die Rechtslage wird maßgeblich durch die europäische Rechtsprechung geprägt. Der EuGH hat in der Rechtssache C-314/09 (Strabag) klargestellt, dass für Schadensersatzansprüche im Vergaberecht grundsätzlich kein Verschulden des Auftraggebers erforderlich ist; ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften genügt. Die deutschen Gerichte wenden diese Grundsätze an, wobei die Anforderungen an den Kausalitätsnachweis streng sind. Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, Fehler in den Vergabeunterlagen frühzeitig zu erkennen, damit innerhalb der Wartefrist geprüft werden kann, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind.
Das positive Interesse ist der wirtschaftlich bedeutendste Schadensersatzanspruch, den ein übergangener Bieter geltend machen kann, aber die Voraussetzungen sind streng. Eine sorgfältige Dokumentation während des gesamten Vergabeverfahrens ist entscheidend, um einen solchen Anspruch untermauern zu können.