Was ist ein
öffentlicher Auftrag (Vertrag)
Auch bekannt als: Vergabevertrag
Ein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen. Die Definition findet sich in § 103 GWB und setzt voraus, dass beide Vertragsparteien gegenseitige Verpflichtungen eingehen: Das Unternehmen erbringt eine Leistung, und der Auftraggeber zahlt dafür ein Entgelt.
Wie funktioniert ein öffentlicher Auftrag?
Die Entgeltlichkeit ist das zentrale Merkmal. Einseitige Zuwendungen wie Zuschüsse oder Fördermittel fallen nicht unter das Vergaberecht. Es kommt auf den tatsächlichen Vertragsinhalt an, nicht auf die Bezeichnung des Dokuments. Ein als „Zuwendungsbescheid" bezeichnetes Dokument kann vergaberechtlich ein öffentlicher Auftrag sein, wenn der Empfänger eine konkrete Gegenleistung erbringen muss.
Das Vergaberecht gilt für alle Aufträge ab einem geschätzten Wert, der die nationalen Schwellenwerte erreicht. Welche Regeln im Einzelnen gelten, hängt vom Auftragswert und der Auftragsart ab.
Die drei Auftragsarten
Das Vergaberecht unterscheidet drei Hauptkategorien (§ 103 GWB):
- Lieferauftrag: Kauf, Leasing oder Miete von Waren, einschließlich Montage und Installation
- Dienstleistungsauftrag: Erbringung von Dienstleistungen wie Beratung, Reinigung oder IT-Betrieb
- Bauauftrag: Ausführung von Bauleistungen
Die Klassifizierung hat erhebliche Bedeutung für die geltenden Schwellenwerte. Bei gemischten Aufträgen bestimmt der Hauptgegenstand die Einordnung. Daneben gibt es Konzessionsverträge, bei denen die Vergütung im Nutzungsrecht an der Leistung besteht.
Der Vertrag muss in den Vergabeunterlagen angegeben werden, damit die Bieter die Bedingungen vor der Angebotsabgabe kennen. Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, relevante Ausschreibungen zu finden und Fristen im Vergabeprozess im Blick zu behalten.
Der Vertrag ist das rechtliche Fundament jeder öffentlichen Beschaffung. Ein gutes Verständnis des Auftragsbegriffs und der korrekten Auftragsart ist entscheidend, um das Vergaberecht richtig anzuwenden.