Glossar/Lieferauftrag

Was ist ein

Lieferauftrag

Auch bekannt als: Warenbeschaffung

Ein Lieferauftrag ist ein Vertrag, bei dem die öffentliche Hand Waren von einem Bieter kauft, least oder mietet. Die Definition in § 103 Abs. 2 GWB umfasst alles von Büromöbeln und IT-Ausrüstung bis hin zu Fahrzeugen und medizinischem Gerät. Der Vertrag kann auch Montage- und Installationsarbeiten umfassen, solange die Warenlieferung das Hauptelement darstellt.

Wie unterscheidet sich ein Lieferauftrag von anderen Auftragsarten?

Im öffentlichen Vergaberecht gibt es drei Hauptkategorien von Aufträgen: Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge und Bauaufträge. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, welche Schwellenwerte gelten und damit wie umfangreich die Bekanntmachungspflichten sind.

Für Lieferaufträge gelten niedrigere Schwellenwerte als für Bauaufträge. Die EU-Schwellenwerte betragen 143.000 EUR für zentrale Regierungsbehörden und 221.000 EUR für andere Auftraggeber (Stand 2024–2025). Zum Vergleich: Der EU-Schwellenwert für Bauaufträge liegt bei 5.538.000 EUR.

Gemischte Aufträge und Einordnung

Eine häufige Frage ist, wie der Auftrag einzuordnen ist, wenn er sowohl Liefer- als auch Arbeitsbestandteile enthält. Hier gilt das Hauptgegenstandsprinzip nach § 110 GWB: Der Hauptzweck des Vertrags bestimmt die Einordnung.

Eine fehlerhafte Einordnung kann schwerwiegende Folgen haben. Stuft ein Auftraggeber einen Lieferauftrag fälschlich als Bauauftrag ein, riskiert er, die Bekanntmachungspflicht zu versäumen, was als rechtswidrige Direktvergabe gewertet werden kann. Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, relevante Lieferaufträge öffentlicher Auftraggeber zu finden und Fristen sowie Anforderungen im Blick zu behalten.

Die korrekte Einordnung der Auftragsart ist entscheidend für ein rechtskonformes Vergabeverfahren. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie verstehen sollten, welche Auftragsart sie anbieten, da dies die geltenden Regeln und Verfahren beeinflusst.

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