Was ist die
Inhouse-Vergabe
Auch bekannt als: Inhouse-Geschäft, Eigenerbringung
Die Inhouse-Vergabe bedeutet, dass eine öffentliche Stelle Aufgaben mit eigenen Mitteln und eigenem Personal erledigt oder an eine von ihr kontrollierte Einrichtung vergibt, ohne ein Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Wenn etwa eine Kommune ihre eigenen Beschäftigten für die Gebäudereinigung einsetzt, handelt es sich um eine Eigenerbringung. Da kein Vertrag zwischen zwei verschiedenen Rechtspersonen geschlossen wird, findet das Vergaberecht keine Anwendung.
Wie funktioniert die Inhouse-Vergabe?
Die klassische Eigenerbringung ist einfach: Ein öffentlicher Auftraggeber erledigt die Aufgabe innerhalb seiner eigenen Organisation. Komplexer wird es bei der Inhouse-Vergabe im engeren Sinne nach § 108 GWB. Hier vergibt der Auftraggeber einen Auftrag an eine andere Rechtsperson, typischerweise ein kommunales Unternehmen, doch das Verhältnis ist so eng, dass es der Eigenerbringung gleichgestellt wird. Grundlage ist die Teckal-Entscheidung des EuGH (Rs. C-107/98), die später in Artikel 12 der EU-Richtlinie 2014/24/EU kodifiziert wurde.
Drei Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe
Damit die Inhouse-Ausnahme nach § 108 Abs. 1 GWB greift, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
- Kontrollkriterium: Der Auftraggeber muss über die andere Rechtsperson eine Kontrolle ausüben, die der Kontrolle über seine eigenen Dienststellen entspricht, also bestimmenden Einfluss auf strategische Ziele und wesentliche Entscheidungen haben
- Wesentlichkeitskriterium: Die kontrollierte Einrichtung muss mehr als 80 % ihrer Tätigkeit für den kontrollierenden Auftraggeber oder andere von ihm kontrollierte Rechtspersonen ausüben
- Beteiligungskriterium: An der kontrollierten Einrichtung darf keine direkte private Kapitalbeteiligung bestehen
Das GWB ermöglicht auch die umgekehrte Inhouse-Vergabe (von unten nach oben) und Vergaben zwischen Schwestergesellschaften unter gemeinsamer Kontrolle. Werkzeuge wie Cobrief können Auftraggebern helfen einzuschätzen, ob eine Beschaffung unter das Vergaberecht fällt oder nicht.
Die Inhouse-Vergabe ist ein wichtiges strategisches Instrument für öffentliche Stellen, die die Kontrolle über Kernaufgaben behalten möchten. Gleichzeitig ist die Ausnahme eine der meistdiskutierten im Vergaberecht, und die Vergabekammern haben zahlreiche Fälle entschieden, in denen die Grenzen der Inhouse-Vergabe geprüft wurden.