Was sind die
ILO-Kernarbeitsnormen
Auch bekannt als: ILO-Kernübereinkommen, fundamentale ILO-Konventionen
Die ILO-Kernarbeitsnormen sind zehn internationale Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte festlegen. Sie umfassen Vereinigungsfreiheit, Verbot von Zwangsarbeit, Verbot von Kinderarbeit, Diskriminierungsverbot sowie Arbeitsschutz und Gesundheit. Im öffentlichen Vergabewesen bilden sie die Grundlage für Anforderungen an soziale Beschaffung und Menschenrechte in der Lieferkette.
Wie wirken die ILO-Kernarbeitsnormen im Vergaberecht?
Im deutschen Vergaberecht können Auftraggeber über Auftragsausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen vertraglich vorschreiben. Mehrere Landesvergabegesetze, etwa in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen, machen solche Anforderungen bei bestimmten Auftragswerten verpflichtend. Darüber hinaus stärkt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die Pflicht von Unternehmen, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu adressieren.
In der Praxis bedeutet dies, dass Bieter und ihre Unterauftragnehmer nachweisen müssen, dass Waren und Dienstleistungen unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen produziert wurden. Sorgfaltsprüfungen gemäß den OECD-Leitsätzen sind hierfür ein anerkanntes Instrument.
Die zehn Kernübereinkommen
Die Übereinkommen gliedern sich in fünf Kategorien:
- Vereinigungsfreiheit: Nr. 87 (Vereinigungsfreiheit) und Nr. 98 (Kollektivverhandlungen)
- Zwangsarbeit: Nr. 29 (Verbot der Zwangsarbeit) und Nr. 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit)
- Kinderarbeit: Nr. 138 (Mindestalter) und Nr. 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit)
- Diskriminierung: Nr. 100 (Gleiches Entgelt) und Nr. 111 (Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf)
- Arbeitsschutz: Nr. 155 (Arbeitsschutz) und Nr. 187 (Rahmen für Arbeitsschutz), seit 2022 als Kernübereinkommen anerkannt
Deutschland hat alle zehn Übereinkommen ratifiziert. Bei schwerwiegenden Verstößen wie Zwangs- oder Kinderarbeit kann ein Ausschluss des Bieters nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Betracht kommen. Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, Ausschreibungen zu identifizieren, in denen ethische Anforderungen und Menschenrechtsstandards besonders relevant sind.
Die ILO-Kernarbeitsnormen verbinden internationale Arbeitsstandards mit der deutschen Vergabepraxis. Zusammen mit dem LkSG und den Landesvergabegesetzen bilden sie die Grundlage dafür, dass öffentliche Beschaffung menschenwürdige Arbeitsbedingungen fördert, von deutschen Baustellen bis hin zu globalen Lieferketten.