Was ist ein
Einzelabruf
Auch bekannt als: Abruf, Abrufauftrag
Ein Einzelabruf ist eine konkrete Bestellung, die unter einer bestehenden Rahmenvereinbarung getätigt wird. Er ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, Waren oder Dienstleistungen effizient zu beschaffen, ohne jedes Mal ein vollständiges Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
Wie funktioniert ein Einzelabruf?
Wenn ein Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen hat, kann er bei Bedarf Leistungen aus dieser Vereinbarung abrufen. Die Konditionen sind bereits in der Rahmenvereinbarung festgelegt.
Es gibt zwei Hauptformen des Einzelabrufs:
- Direkter Abruf: Bei einer Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner kann der Auftraggeber direkt bestellen, sofern alle Bedingungen in der Vereinbarung geregelt sind
- Miniwettbewerb: Bei einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern muss der Auftraggeber die Partner häufig zu einem erneuten Wettbewerb auffordern (§ 21 Abs. 4 VgV)
Praktisches Beispiel
Eine Kommune hat eine Rahmenvereinbarung für Büromöbel mit drei Unternehmen. Wenn neue Bürostühle benötigt werden, fordert die Kommune alle drei Vertragspartner zur Angebotsabgabe auf (Miniwettbewerb). Die Unternehmen geben ihre Angebote auf Grundlage der Rahmenvereinbarung ab, und die Kommune wählt das beste Angebot nach den vereinbarten Zuschlagskriterien aus.
Vorteile des Einzelabrufs
- Zeit- und Ressourcenersparnis gegenüber einem vollständigen Vergabeverfahren
- Vereinfachter Prozess mit vorab definierten Bedingungen
- Schnellere Lieferung, da die Unternehmen bereits unter Vertrag stehen
- Planbare Preise und Konditionen
Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, Einzelabrufe und Rahmenvereinbarungen im Überblick zu behalten und den Angebotsprozess zu vereinfachen.
Der Einzelabruf ist ein effizientes Instrument für wiederkehrende Beschaffungen. Er spart Zeit und Ressourcen, während die Qualität durch den Wettbewerb innerhalb der Rahmenvereinbarung gesichert bleibt.