Glossar/Eigenerklärung

Was ist eine

Eigenerklärung

Auch bekannt als: Bietererklärung

Eine Eigenerklärung ist ein Dokument, in dem ein Bieter bestätigt, dass er die Eignungskriterien eines Vergabeverfahrens erfüllt, ohne sofort die vollständige Dokumentation vorlegen zu müssen. Die Eigenerklärung dient als vorläufiger Nachweis. Die endgültigen Belege werden erst von dem Bieter verlangt, der den Zuschlag erhalten soll.

Wie funktioniert eine Eigenerklärung?

Wenn ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren durchführt, stellt er Anforderungen an die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Statt dass alle Bieter bereits mit der Angebotsabgabe umfangreiche Nachweise einreichen müssen, kann der Auftraggeber Eigenerklärungen akzeptieren. Der Bieter füllt ein Formular aus, in dem er bestätigt, dass die Anforderungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.

Erst wenn der Auftraggeber die Zuschlagsentscheidung getroffen hat, muss der ausgewählte Bieter aktuelle Nachweise vorlegen, die das in der Eigenerklärung Erklärte belegen. Stützt sich ein Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), müssen auch diese eine Eigenerklärung abgeben.

Eigenerklärung im Ober- und Unterschwellenbereich

Das Vergaberecht unterscheidet nach Auftragswert:

  • Oberschwellenbereich (GWB/VgV): Die EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist als vorläufiger Nachweis vorgesehen. Sie ist ein standardisiertes Formular, das im gesamten EU/EWR-Raum gilt und Eignungskriterien, Auswahlkriterien und Ausschlussgründe abdeckt.
  • Unterschwellenbereich (UVgO): Der Auftraggeber kann Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis verlangen. In bestimmten Fällen können sie auch als endgültiger Nachweis akzeptiert werden.

Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, die in einer Ausschreibung geforderten Eignungsnachweise zu identifizieren, damit die Eigenerklärung korrekt und vollständig ausgefüllt wird.

Die Eigenerklärung ist ein wesentliches Vereinfachungsinstrument im Vergaberecht. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand für Auftraggeber und Bieter gleichermaßen und erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

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