Was ist ein
Dienstleistungsauftrag
Ein Dienstleistungsauftrag ist ein öffentlicher Auftrag, der die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat. Er ist eine der drei Hauptauftragsarten im Vergaberecht neben Lieferaufträgen (Warenkauf) und Bauaufträgen (Bauleistungen). Die Klassifizierung bestimmt, welche Regeln und Schwellenwerte für die Beschaffung gelten.
Wie funktioniert ein Dienstleistungsauftrag?
Wenn eine öffentliche Einrichtung Dienstleistungen benötigt, etwa Reinigung, IT-Betrieb, Beratung oder Transport, muss sie in der Regel ein Vergabeverfahren durchführen. Bieter geben auf Grundlage der Vergabeunterlagen Angebote ab, und der Auftrag wird nach den festgelegten Zuschlagskriterien vergeben.
Bei gemischten Aufträgen, die Elemente verschiedener Auftragsarten enthalten, bestimmt der Hauptgegenstand die Klassifizierung (§ 110 GWB).
Wichtige Regeln für Dienstleistungsaufträge
- Schwellenwerte: Für oberste Bundesbehörden gelten die EU-Schwellenwerte ab 140.000 € (netto), für andere Auftraggeber ab 216.000 € (Zeitraum 2026-2027)
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen: Für bestimmte Dienstleistungen (z. B. Gesundheit, Soziales, Bildung) gilt ein erhöhter Schwellenwert von 750.000 € (Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU)
- Wertberechnung: Bei regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungsaufträgen wird der geschätzte Wert auf Basis des Verbrauchs der letzten 12 Monate berechnet
- Inhouse-Vergabe: Unter bestimmten Voraussetzungen können Dienstleistungsaufträge an verbundene Einrichtungen ohne Vergabeverfahren vergeben werden (§ 108 GWB)
Werkzeuge wie Cobrief erleichtern es Unternehmen, ausgeschriebene Dienstleistungsaufträge zu finden und zu verfolgen.
Ein Dienstleistungsauftrag ist die Auftragsart, die greift, wenn die öffentliche Hand Dienstleistungen beschafft. Die korrekte Klassifizierung ist wichtig für die Einhaltung des Vergaberechts, da eine falsche Einordnung dazu führen kann, dass das Verfahren nach den falschen Regeln durchgeführt wird.