Glossar/Bietergemeinschaft

Was ist eine

Bietergemeinschaft

Auch bekannt als: Arbeitsgemeinschaft, ARGE, Konsortium

Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot in einem öffentlichen Vergabeverfahren abgeben. Die Mitglieder behalten ihre rechtliche Selbstständigkeit, treten aber gegenüber dem Auftraggeber als ein Bieter auf.

Wie funktioniert eine Bietergemeinschaft?

Das Vergaberecht erlaubt ausdrücklich, dass mehrere Unternehmen gemeinsam an einer Ausschreibung teilnehmen (§ 43 VgV). Der Auftraggeber darf nicht verlangen, dass die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform annimmt. In der Praxis bilden Bietergemeinschaften häufig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Alle Mitglieder werden als Vertragsparteien geführt und haften gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung.

Die Mitglieder können sich gegenseitig auf ihre Kompetenz und Kapazität stützen, um die Eignungskriterien zu erfüllen. Jedes Mitglied muss jedoch eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen. Die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass jedes Mitglied für die vollständige Vertragserfüllung verantwortlich ist.

Wann ist eine Bietergemeinschaft sinnvoll?

  • Große Aufträge: Das Projekt erfordert Ressourcen oder Kapazitäten, die ein einzelnes Unternehmen nicht allein aufbringen kann
  • Interdisziplinärer Bedarf: Der Auftrag kombiniert verschiedene Fachgebiete, etwa Architektur und Ingenieurwesen bei einem Bauauftrag
  • Marktzugang für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen können um Aufträge konkurrieren, die sie allein nicht bewältigen könnten

Wichtig sind die kartellrechtlichen Grenzen. Unternehmen, die jeweils eigenständig ein Angebot abgeben könnten, dürfen keine Bietergemeinschaft bilden, da dies als wettbewerbsbeschränkende Absprache gewertet wird. Die Bietergemeinschaft ist nur zulässig, wenn die Mitglieder einander mit komplementärer Kompetenz ergänzen.

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Eine Bietergemeinschaft gibt Unternehmen die Möglichkeit, gemeinsam größere und komplexere Aufträge zu übernehmen. Sie ist ein wichtiger Mechanismus im Vergaberecht, der breiteren Wettbewerb fördert und mehr Akteuren den Zugang zu öffentlichen Aufträgen eröffnet.

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