Glossar/Bestellauftrag

Was ist ein

Bestellauftrag

Auch bekannt als: Abrufauftrag, Bestellung

Ein Bestellauftrag in der öffentlichen Beschaffung ist eine verbindliche Aufforderung eines öffentlichen Auftraggebers an einen Auftragnehmer zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Wenn ein Vergabeverfahren abgeschlossen und der Vertrag geschlossen ist, erfolgt der Bestellauftrag als nächster Schritt, der die tatsächliche Lieferung und Abrechnung auslöst.

Wie funktioniert ein Bestellauftrag?

Ein Bestellauftrag beginnt mit einem konkreten Bedarf der beschaffenden Stelle. Vor der Bestellung muss die Haushaltsstelle bestätigen, dass die erforderlichen Mittel im Haushalt verfügbar sind. Nach dem Haushaltsrecht des Bundes und der Länder dürfen Verpflichtungen nur eingegangen werden, wenn die entsprechende Haushaltsermächtigung vorliegt.

Die Bestellung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, ist aber stets verbindlich. In der Praxis nutzen die meisten öffentlichen Stellen elektronische Bestellsysteme, die eine standardisierte Kommunikation mit dem Auftragnehmer ermöglichen.

Ein Bestellauftrag sollte enthalten:

  • Beschreibung der Ware oder Dienstleistung
  • Menge und Lieferort
  • Preis und Zahlungsbedingungen
  • Bezugnahme auf den Vertrag oder die Rahmenvereinbarung

Handelt es sich um einen Einzelabruf aus einer Rahmenvereinbarung, muss auf die zugrunde liegende Vereinbarung verwiesen werden.

Wareneingangskontrolle

Bei Eingang der Lieferung prüft die beschaffende Stelle, ob die Waren oder Dienstleistungen dem Bestellauftrag entsprechen. Diese Kontrolle bildet die Grundlage für die Rechnungsfreigabe. Bei Mängeln muss der Auftragnehmer unverzüglich informiert werden.

Werkzeuge wie Cobrief können helfen, den Überblick über Ausschreibungen und Vertragsbedingungen zu behalten.

Der Bestellauftrag ist das Bindeglied zwischen Vertrag und tatsächlicher Leistungserbringung. Eine ordnungsgemäße Bestellpraxis stellt sicher, dass die öffentliche Hand im Rahmen des Haushalts handelt, Lieferungen kontrolliert werden können und Rechnungen mit den vereinbarten Konditionen abgeglichen werden.

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