Was ist die
Begründungspflicht
Auch bekannt als: Informationspflicht über die Zuschlagsentscheidung
Die Begründungspflicht im Vergaberecht bedeutet, dass ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet ist, seine Vergabeentscheidungen nachvollziehbar zu erklären. Insbesondere muss er darlegen, warum ein bestimmter Bieter den Zuschlag erhält. Die Pflicht dient der Transparenz und ermöglicht es den Bietern zu prüfen, ob das Verfahren korrekt durchgeführt wurde.
Wie funktioniert die Begründungspflicht?
Nach § 134 GWB muss der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor der Zuschlagserteilung über den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung informieren. Diese Information löst die Informations- und Wartefrist aus, in der die Bieter die Entscheidung prüfen und gegebenenfalls ein Nachprüfungsverfahren einleiten können.
Die Begründung muss zusammen mit der Vorabinformation nach § 134 GWB mitgeteilt werden. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine Frist von mindestens 15 Kalendertagen (bei Versand per Post) bzw. 10 Kalendertagen (bei elektronischem Versand), bevor der Zuschlag erteilt werden darf.
Was muss die Begründung enthalten?
Die Vergabekammern und Oberlandesgerichte haben die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung konkretisiert:
- Konkret: Die Begründung muss die entscheidenden Gründe für die Bewertung benennen. Allgemeine Formulierungen reichen nicht aus
- Nachvollziehbar: Die bloße Angabe von Punktwerten genügt nicht. Es muss erläutert werden, warum das gewählte Angebot bei den Zuschlagskriterien am besten abgeschnitten hat
- Rechtzeitig: Die Begründung muss zusammen mit der Vorabinformation vor der Zuschlagserteilung übermittelt werden
Darüber hinaus müssen Vergabeentscheidungen im Vergabevermerk dokumentiert werden (§ 8 VgV). Werkzeuge wie Cobrief erleichtern es Unternehmen, Zuschlagsentscheidungen zu verfolgen und zu prüfen, ob die Begründungen den rechtlichen Anforderungen genügen.
Die Begründungspflicht ist eine der wichtigsten Rechtsschutzgarantien im Vergaberecht. Sie zwingt den Auftraggeber, seine Entscheidungen sorgfältig zu durchdenken, und gibt den Bietern eine verlässliche Grundlage, um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu beurteilen.