Glossar/Aufklärung im Vergabeverfahren

Was ist die

Aufklärung im Vergabeverfahren

Auch bekannt als: Angebotsaufklärung

Die Aufklärung im Vergabeverfahren ist die Möglichkeit des öffentlichen Auftraggebers, Bieter um Erläuterung von Unklarheiten, Berichtigung offensichtlicher Fehler oder Ergänzung fehlender Angaben in einem Angebot zu bitten. Ziel ist es, die Angebote auf korrekter Grundlage zu bewerten, ohne dass der Bieter sein Angebot inhaltlich verbessern kann.

Wie funktioniert die Aufklärung?

Die Regelungen zur Aufklärung finden sich in § 56 VgV. Danach kann der Auftraggeber Unternehmen auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Auch leistungsbezogene Unterlagen können nachgefordert werden, soweit sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen.

Die zentrale Grenze ist, dass die Aufklärung nicht zu einer Verbesserung des Angebots führen darf. Dies folgt unmittelbar aus dem Verhandlungsverbot, das im offenen und nicht offenen Verfahren gilt. Die Abgrenzung zwischen zulässiger Aufklärung und unzulässiger Nachverhandlung gehört zu den meistdiskutierten Fragen im deutschen Vergaberecht.

Was darf und was darf nicht aufgeklärt werden?

  • Zulässig: Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise, Klärung widersprüchlicher Angaben, Erläuterung von Referenzen oder technischen Details, die im Angebot bereits angelegt sind.
  • Unzulässig: Nachreichung von Angaben, die das Angebot inhaltlich verändern oder verbessern. Preisangaben dürfen grundsätzlich nicht nachgefordert werden.
  • Nachforderungspflicht: Nach § 56 Abs. 2 VgV ist der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, fehlende Unterlagen nachzufordern, es sei denn, er hat dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Vergabekammern haben in zahlreichen Entscheidungen die Grenzen der Aufklärung konkretisiert. Der Auftraggeber muss alle Bieter gleich behandeln und darf Nachforderungen nicht selektiv einsetzen.

Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, die Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Überblick zu behalten, sodass der Bedarf an Aufklärungen minimiert wird.

Die Aufklärung ist ein wichtiges Instrument, das verhindert, dass gute Angebote wegen formaler Mängel ausgeschlossen werden. Gleichzeitig stellen die Regeln sicher, dass kein Bieter nach Ablauf der Angebotsfrist einen unzulässigen Vorteil durch Verbesserung seines Angebots erhält.

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