Was ist eine
Arbeitsschutzerklärung
Auch bekannt als: HSE-Eigenerklärung, Eigenerklärung zum Arbeitsschutz
Eine Arbeitsschutzerklärung ist eine Eigenerklärung, mit der Unternehmen bestätigen, dass sie die geltenden Vorschriften zu Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz einhalten. Im deutschen Vergaberecht kann der Auftraggeber im Rahmen der Eignungskriterien verlangen, dass Bieter ihre Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften nachweisen.
Wie funktioniert die Arbeitsschutzerklärung im Vergabeverfahren?
Im deutschen Vergaberecht gibt es kein einheitliches, gesetzlich vorgeschriebenes Formular für eine Arbeitsschutzerklärung. Stattdessen können Auftraggeber über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder über eigene Formblätter Angaben zur Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten verlangen. Die EEE enthält Abschnitte, in denen Unternehmen bestätigen, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegen, etwa Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen.
In der Praxis verwenden viele Vergabestellen die Formblätter der Vergabe- und Vertragshandbücher (VHB) des Bundes oder der Länder. Diese enthalten standardisierte Eigenerklärungen zu Arbeitsschutz, Tariftreue und Sozialstandards.
Welche Nachweise können verlangt werden?
- Eigenerklärung über die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnungen
- Zertifizierungen wie ISO 45001 (Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) als ergänzender Nachweis
- Präqualifizierung: Über das amtliche Verzeichnis (PQ-VOB) oder andere Präqualifizierungssysteme können Unternehmen ihre Eignung vorab nachweisen
- Auftragsausführungsbedingungen: Auftraggeber können zusätzlich vertragliche Verpflichtungen zur Einhaltung von Arbeitsschutzstandards festlegen
Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, den Überblick darüber zu behalten, welche Nachweise in den einzelnen Ausschreibungen gefordert werden.
Die Arbeitsschutzerklärung ist ein praxisnahes Instrument, um sicherzustellen, dass Auftragnehmer grundlegende Schutzstandards für ihre Beschäftigten einhalten. Für Unternehmen empfiehlt es sich, die relevanten Nachweise stets aktuell zu halten, um Eignungsanforderungen in Vergabeverfahren effizient erfüllen zu können.