Glossar/Arbeitsmarktkriminalität

Was ist

Arbeitsmarktkriminalität

Auch bekannt als: Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung

Arbeitsmarktkriminalität ist ein Sammelbegriff für Verstöße gegen Gesetze zu Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben. Diese Delikte sind häufig organisiert, beuten Arbeitnehmer aus und verzerren den Wettbewerb. In der öffentlichen Auftragsvergabe stellt Arbeitsmarktkriminalität ein erhebliches Problem dar, da öffentliche Aufträge unseriöse Anbieter anziehen können, die seriöse Unternehmen durch illegale Praktiken unterbieten.

Wie funktioniert Arbeitsmarktkriminalität?

Ein Merkmal der Arbeitsmarktkriminalität ist die Mehrkriminalität: Ein einzelner Akteur kann gleichzeitig Beschäftigte unterbezahlen, Steuern hinterziehen, Bücher fälschen und illegale Arbeitskräfte einsetzen. Die häufigsten Formen sind Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Mindestlohnverstöße und Steuerhinterziehung. Weitere typische Delikte umfassen Sozialversicherungsbetrug, den Einsatz gefälschter Dokumente und Verstöße gegen den Arbeitsschutz.

In Deutschland sind die Branchen mit dem höchsten Risiko das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, das Gaststättengewerbe, das Transportwesen und die Fleischwirtschaft. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist die zentrale Behörde zur Bekämpfung dieser Delikte.

Maßnahmen im Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber verfügen über mehrere Instrumente zur Bekämpfung von Arbeitsmarktkriminalität:

  • Ausschlussgründe: Nach § 123 GWB sind Unternehmen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, zwingend auszuschließen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten können nach § 124 GWB einen fakultativen Ausschlussgrund darstellen.
  • Tariftreue und Sozialstandards: Landesvergabegesetze können die Einhaltung von Mindestlöhnen, Tariftreue und Sozialversicherungspflichten als Auftragsausführungsbedingungen vorschreiben.
  • Begrenzung der Unterauftragnehmerkette: Beschränkung der Nachunternehmerstufen zur besseren Kontrolle.
  • Präqualifikation: Vorab-Eignungsprüfung zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit.

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Arbeitsmarktkriminalität schadet Arbeitnehmern und untergräbt den fairen Wettbewerb. Für seriöse Unternehmen bedeutet deren Bekämpfung die Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen, bei denen Aufträge nach Leistung vergeben werden und nicht durch Umgehung von Arbeitnehmerrechten.

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