Was sind
allgemeinverbindliche Tarifverträge
Auch bekannt als: AVE-Tarifverträge
Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind Tarifverträge, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklärt hat. Sie gelten dann für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche, auch für nicht tarifgebundene und ausländische Beschäftigte. Die Rechtsgrundlage bildet § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG).
Wie funktioniert die Allgemeinverbindlicherklärung?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Der Tarifausschuss, der paritätisch mit Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt ist, muss zustimmen.
Ergänzend regelt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen, die auch für entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland gelten. Derzeit erfasst das AEntG unter anderem das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, die Pflegebranche und die Abfallwirtschaft.
Bedeutung für öffentliche Aufträge
Viele Landesvergabegesetze verpflichten öffentliche Auftraggeber, als Auftragsausführungsbedingung die Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge zu verlangen. Bieter und Unterauftragnehmer müssen dann nachweisen, dass sie ihren Beschäftigten mindestens die tarifvertraglichen Bedingungen gewähren.
Die Kontrolle obliegt den Finanzkontrollbehörden der Zollverwaltung, die die Einhaltung des AEntG und der allgemeinverbindlichen Tarifverträge überwachen. Werkzeuge wie Cobrief helfen Unternehmen, die in verschiedenen Ausschreibungen geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen im Überblick zu behalten.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind ein zentrales Instrument gegen Lohndumping. Sie sorgen dafür, dass alle Marktteilnehmer dieselben Mindeststandards einhalten, und schaffen so faire Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Ausschreibungen.