Stellungnahme: NOU 2024:9 - Neues Vergabegesetz in Norwegen

Ein neues Gesetz über öffentliche Beschaffung wird im norwegischen Parlament beraten. Am Wochenende haben wir unsere Stellungnahme eingereicht, in der wir die Bedeutung des kostenlosen, unbegrenzten und elektronischen Zugangs zu Vergabeunterlagen betonen, um Innovation im Ausschreibungsprozess zu fördern.
Anhörung im norwegischen Parlament
Ein neues Gesetz über öffentliche Beschaffung wird im norwegischen Parlament (Stortinget) beraten. Am Wochenende haben wir unsere Stellungnahme eingereicht, in der wir die Bedeutung des kostenlosen, unbegrenzten und elektronischen Zugangs zu Vergabeunterlagen betonen, um Innovation im Ausschreibungsprozess zu fördern.
Zusammengefasst sind wir der Meinung, dass der Zugang zu vollständigen Informationen über öffentliche Ausschreibungen einfacher werden muss. Heute sind diese Informationen oft hinter Login-Seiten und umständlichen Benutzeroberflächen proprietärer Vergabesysteme verborgen.
Unsere vollständige Stellungnahme können Sie unten lesen oder hier herunterladen.
Stellungnahme: NOU 2024:9
Neues Gesetz über öffentliche Beschaffung
Cobrief AS
Oslo, 31.08.2024
Cobrief AS bezieht sich auf die Anhörung zu NOU 2024:9 Neues Gesetz über öffentliche Beschaffung. Wir möchten einige Anmerkungen zum Abschnitt über den elektronischen Zugang zu Vergabeunterlagen machen:
Cobrief ist ein norwegisches Softwareunternehmen, das ein Produkt entwickelt, um kleinen und großen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Eines der Hauptziele von Cobrief ist es, die Anzahl qualifizierter Anbieter bei Ausschreibungen zu erhöhen, damit öffentliche Auftraggeber mehr qualitativ hochwertige Angebote zu wettbewerbsfähigeren Preisen erhalten.
Um die Digitalisierungsfortschritte im Beschaffungsprozess der letzten Jahre voll auszuschöpfen, ist es wichtig, dass Vergabeunterlagen für alle zugänglich sind. Nicht nur für Anbieter durch manuellen elektronischen Download, sondern auch für den automatisierten Abruf durch Drittanbieter-Software (z. B. über offene APIs oder durch "Crawling" von Inhalten).
Der Gesetzestext ist nicht deutlich genug formuliert, und die Anbieter von Vergabemanagementsystemen (KGV) verweigern den Zugang zum automatisierten Abruf von Vergabeunterlagen durch Software. Dies wurde damit begründet, dass der Gesetzestext nur den manuellen Zugang der Anbieter zu den Vergabeunterlagen vorsieht. Diese Einschränkung bedeutet, dass weder die Anbieter selbst noch Drittsysteme, die im Auftrag der Anbieter handeln, Zugang zu den Dokumenten erhalten, ohne sie manuell aus einem proprietären KGV-System herunterzuladen.
In der Stellungnahme enthält der Gesetzentwurf folgenden Paragraphen:
In § 15-8 Elektronischer Zugang zu Vergabeunterlagen
(1) Der Auftraggeber gewährt kostenlosen, direkten und unbegrenzten elektronischen Zugang zu den Vergabeunterlagen. Die Bekanntmachung oder Einladung muss die Internetadresse enthalten, unter der die Vergabeunterlagen verfügbar sind.
Um klarzustellen, dass Vergabeunterlagen auch für Drittanbieter und die Software der Anbieter zugänglich sein müssen (die Dokumente per "Crawling" oder APIs abrufen), wird vorgeschlagen, Informationen darüber aufzunehmen, dass der elektronische Zugang auch den programmatischen Zugang für Drittanbieter umfassen soll. Dies kann entweder direkt im Gesetzesvorschlag oder in den Vorarbeiten zum Gesetz verankert werden.
Cobrief ist der Ansicht, dass ein gesetzlich verankerter Zugang zu Vergabeunterlagen für die Software der Anbieter sicherstellen würde, dass Norwegen bestehende und zukünftige technologische Fortschritte nutzen kann, die auf offenen und zugänglichen Daten basieren. So können sowohl der öffentliche Sektor, die Privatwirtschaft als auch Produktunternehmen wie Cobrief Innovation und Effizienzsteigerungen im Ausschreibungsprozess schaffen, die zu besseren Wettbewerbsbedingungen führen und sowohl Auftraggebern als auch Anbietern zugutekommen.
Jonas Klafstad, Mitgründer und Geschäftsführer