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Anne Buan: Dein Angebot ist rechtlich bindend, egal ob KI es geschrieben hat

Anne Buan: Dein Angebot ist rechtlich bindend, egal ob KI es geschrieben hat

Rechtsanwältin Anne Buan von CMS Kluge teilte die juristischen Fallstricke, die entstehen, wenn KI auf öffentliches Beschaffungswesen trifft. Von bindenden Verpflichtungen bis zu neuen Rechtsstreitigkeiten: Das sollten Sie wissen.

Was passiert rechtlich, wenn KI-generierte Angebote auf ein Regelwerk treffen, das Gleichbehandlung, Transparenz und Nachprüfbarkeit verlangt? Das war die zentrale Frage, als Anne Buan, Partnerin und Rechtsanwältin bei CMS Kluge, beim Frühstücksseminar von Cobrief am 19. März die Bühne betrat. Mit langjähriger Erfahrung im öffentlichen Beschaffungswesen in den Bereichen IT und Technologie, sowohl auf Anbieter- als auch auf Auftraggeberseite, gab sie einen nüchternen, aber wichtigen Überblick über die juristischen Fallstricke, die sich bereits abzuzeichnen beginnen.

Mehr Angebote, aber auch mehr Rauschen

Anne begann damit, die positiven Seiten anzuerkennen: KI senkt die Schwelle für die Abgabe von Angeboten, was zu mehr und oft besseren Angeboten im Wettbewerb führt. Es gab viel zu viele Ausschreibungen, bei denen nur ein einziges Angebot eingegangen ist, und hier ist KI eine positive Kraft. Doch die Medaille hat eine Kehrseite. Mit mehr Angeboten auf ähnlichem Qualitätsniveau wird es für Einkäufer deutlich schwieriger, zwischen den Anbietern zu unterscheiden. Und für Juristen bedeutet es mehr Angebote mit Fehlern, Unklarheiten und Widersprüchen, was wiederum komplizierte rechtliche Bewertungen rund um Ausschluss und Aufklärung nach sich zieht. Anne war besonders aufmerksam auf das Risiko durch internationale Anbieter, die blind auf KI-generierte Angebote vertrauen, ohne ausreichendes Verständnis der norwegischen Vergabetradition. Das könne schnell, wie sie es ausdrückte, „ziemlich unübersichtlich" werden.

Dein Angebot ist bindend. Punkt.

Die vielleicht wichtigste Erinnerung des Vortrags war diese: Unabhängig davon, ob KI beim Verfassen des Angebots geholfen hat, bist du rechtlich verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Wenn du in die Haftung gerätst, weil das Angebot Fehler enthielt, kannst du nicht erwarten, Schadensersatz vom KI-Anbieter zu verlangen. Anne forderte alle auf, die Nutzungsbedingungen zu prüfen, denn kein KI-Tool übernimmt die Verantwortung für die generierten Inhalte. Interne Qualitätssicherung mit menschlicher Beteiligung ist daher wichtiger denn je.

Die Bewertung wird sich in Richtung Überprüfbares verschieben

Anne prognostizierte eine deutliche Richtungsänderung bei der Bewertung von Angeboten durch öffentliche Auftraggeber. Wenn textbasierte Angebote immer gleichmäßiger werden, wird der Fokus voraussichtlich auf überprüfbare Fakten verlagert: Zulassungen, Zertifizierungen, dokumentierte Ergebnisse. Sie sieht auch einen verstärkten Einsatz von Demonstrationen, Pilotprojekten, Fallstudien und Interviews voraus. Das bedeutet, dass Auftraggeber die Anbieter zunehmend in der Praxis erleben wollen, anstatt sich allein auf Text zu verlassen. Darüber hinaus erwartet sie strengere Eignungskriterien und mehr Vorauswahl, um die Anzahl der zu bewertenden Angebote zu begrenzen, insbesondere bei Verhandlungsverfahren.

Neue Arten von Rechtsstreitigkeiten am Horizont

Als Anwältin gab Anne auch einen Einblick, worum es bei zukünftigen Streitigkeiten gehen könnte. Sie wies auf mehrere neue Problemstellungen hin: Fehler und Widersprüche in KI-generierten Angeboten, die zum Ausschluss führen; Forderungen, dass der Auftraggeber Angebotsinhalte verifizieren muss; Anbieter, die in Vertragsbruch geraten, weil sie etwas angeboten haben, das sie nicht liefern können; und schließlich Behauptungen über Fehler, Voreingenommenheit oder Halluzinationen bei KI-basierten Bewertungen. Ein besonders interessantes Szenario ist die Frage, was passiert, wenn ein Auftraggeber eine automatisierte Bewertung einsetzt, sich dann aber entscheidet, das Ergebnis zu überstimmen, und welche rechtlichen Konsequenzen das haben könnte.

Geschäftsgeheimnisse auf Abwegen

Anne schloss mit einer Warnung, die auch Christian Martinsen bereits angesprochen hatte: das Risiko, dass Geschäftsgeheimnisse in offene KI-Modelle gelangen. Anbieter mit wichtigen Geschäftsgeheimnissen sollten sorgfältig abwägen, ob sie diese in Angebote einfließen lassen wollen, die möglicherweise in Systemen ohne ausreichende Vertraulichkeit verarbeitet werden. Anne Buan ist Partnerin und Rechtsanwältin bei CMS Kluge mit Spezialisierung auf öffentliches Beschaffungswesen und IT. Sie hielt einen Vortrag beim Frühstücksseminar von Cobrief am 19. März 2026.

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